Weihnachtsmarkt-Anschlagsprozess in Magdeburg: Urteil frühestens im Sommer erwartet
Magdeburger Anschlagsprozess: Urteil nicht vor Sommer

Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlagsprozess: Urteilsverkündung frühestens im Sommer

Im aufwändigen Prozess zum verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt rechnet das zuständige Landgericht nicht vor dem Sommer 2026 mit einem rechtskräftigen Urteil. Das Gericht hat nun weitere Verhandlungstermine bis zum 23. Juni angesetzt, womit sich das Verfahren deutlich in die Länge zieht.

Konzentration auf psychische Folgen für die Betroffenen

Vorsitzender Richter Dirk Sternberg kündigte an, dass sich das Gericht in den kommenden Wochen intensiv mit den psychischen Traumata der Geschädigten befassen wird. Ab dem nächsten Dienstag sollen zunächst Betroffene gehört werden, die unter den seelischen Nachwirkungen des Anschlags leiden. Es muss jeweils geklärt werden, ob neben den psychischen auch körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, da dies die rechtliche Voraussetzung für einen Fall von Körperverletzung darstellt.

Nach den Zeugenaussagen im Verhandlungssaal werden die Betroffenen in separaten Beratungsräumen desselben Gebäudes mit Sachverständigen sprechen, die daraufhin Gutachten erstellen. Nach einer anfänglichen Einarbeitungsphase mit sechs Personen täglich sollen später bis zu acht Geschädigte pro Verhandlungstag angehört und begutachtet werden.

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Vereinfachung des Verfahrens durch Fokussierung

Richter Sternberg hatte bereits am vorangegangenen Verhandlungstag vorgeschlagen, das komplexe Verfahren auf die Kernvorwürfe von Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu beschränken. Ziel sei es, innerhalb eines absehbaren Zeitrahmens zu einem rechtssicheren Urteil zu gelangen und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen, so der Vorsitzende. Dadurch müsse das Gericht nicht jede einzelne Verästelung des Falls minutiös aufklären.

Dutzende Nebenkläger folgten dieser Anregung des Gerichts, etwa 60 Personen erklärten ihre ausdrückliche Zustimmung. Durch diese Verfahrensbeschränkung entfällt die Notwendigkeit, alle Betroffenen als Zeugen zu vernehmen und umfangreiche Gutachten zu ihren psychischen und physischen Folgeschäden zu erstellen.

Richter spricht von entscheidender Weichenstellung

Dirk Sternberg bezeichnete diese Entscheidung als wichtige Weichenstellung im gesamten Prozessverlauf. Im Mittelpunkt stehe der Schuldspruch gegen den Angeklagten. Insgesamt sind 194 Nebenkläger im Verfahren zugelassen, was die Dimension des Falls unterstreicht.

Laut der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte der damals 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 einen mehr als zwei Tonnen schweren und mit 340 PS motorisierten Wagen etwa 350 Meter über den belebtesten Bereich des Weihnachtsmarktes gelenkt. Der Fahrzeugführer bewegte sich dabei mit Geschwindigkeiten von bis zu 48 Kilometern pro Stunde. Bei dem Anschlag kamen fünf Frauen und ein neunjähriger Junge ums Leben, mehr als 300 Menschen erlitten teilweise schwerste Verletzungen. Die Anklage wirft dem Angeklagten unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.

Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen des Landgerichts Magdeburg stehen vor der monumentalen Aufgabe, dieses komplexe Verfahren mit seinen zahlreichen Opfern und Zeugen zu einem gerechten Abschluss zu bringen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der angestrebte Zeitplan eingehalten werden kann und wann die Betroffenen endlich juristische Gewissheit erhalten.

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