Moskauer Prozess gegen Karnevalisten Tilly: Putin-Karikatur im Fokus
Moskauer Prozess gegen Karnevalisten Tilly wegen Putin-Karikatur

Moskauer Justiz setzt Verfahren gegen deutschen Karnevalisten fort

Die russische Justiz hat das kontroverse Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer und Karnevalisten Jacques Tilly mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Der Prozess findet in Abwesenheit des Angeklagten statt, der sich unter anderem wegen der Beleidigung von Kremlchef Wladimir Putin verantworten muss.

Kontroverse Karikatur steht im Mittelpunkt

Besonders im Fokus der Verhandlung steht ein Karnevalswagen von Tilly aus dem Jahr 2024, der Figuren von Präsident Putin und Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr zeigt. Diese Darstellung wurde während der Gerichtssitzung mehrfach ausführlich beschrieben und sorgt für erhebliche Aufregung.

Richter Konstantin Otschirow ließ sich von der Staatsanwältin etwa eine Stunde lang durch dicke Aktenordner arbeiten. Dabei wurden Aussagen von Zeugen und Experten sowie Ermittlungsergebnisse zu den Vorwürfen gegen Tilly vorgetragen.

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Zeugenaussagen und Vorwürfe

Verlesen wurden nahezu identische Aussagen von drei Zeuginnen, die sich als gläubige Christinnen bezeichnen und ihre religiösen Gefühle durch die Darstellung verletzt sehen. In Russland stehen auf solche Vergehen hohe Strafen.

Tilly muss sich vor allem wegen der Verunglimpfung russischer Staatsorgane verantworten, zu denen neben Präsident Putin als Oberbefehlshaber der Streitkräfte auch Soldaten gehören. Ein weiterer Vorwurf lautet auf Propaganda von Homosexualität, die in Russland verboten ist.

Fortsetzung des Verfahrens und mögliche Strafen

Der Prozess soll am 16. März um 13.30 Uhr Ortszeit (11.30 Uhr MEZ) mit dem Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers fortgesetzt werden. Bei einer Verurteilung drohen Tilly eine Geldstrafe oder bis zu zehn Jahre Haft.

Tillys Pflichtverteidigerin konnte nicht erklären, warum der Karnevalist bis heute nicht offiziell über das Verfahren informiert wurde. Der Angeklagte lässt sich stattdessen durch Vertreter der deutschen Botschaft informieren, die als Prozessbeobachter anwesend sind.

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