„Drinnen war es ganz leise“: Raserei mit Sohn (8) im 600-PS-Auto führt zu dreimonatigem Fahrverbot
Raserei mit Sohn (8) führt zu Fahrverbot und Geldstrafe

Riskante Raserei mit Kind auf dem Beifahrersitz: Dreimonatiges Fahrverbot verhängt

Ein Handwerker aus der Nähe von Friedland in der Mecklenburgischen Seenplatte muss für drei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Der 37-Jährige wurde wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt, nachdem er im Mai 2025 mit seinem 600-PS-Wagen auf der Bundesstraße 197 bei Friedland mit über 190 Stundenkilometern unterwegs war. Besonders erschwerend wertete das Amtsgericht Neubrandenburg unter Richterin Natalie König, dass der Mann seinen achtjährigen Sohn während der rasanten Fahrt auf dem Beifahrersitz hatte.

Polizei-Videowagen dokumentiert riskante Überholmanöver

Der zivile Polizei-Videowagen, der mit 326 PS deutlich weniger Leistung hatte als das Fahrzeug des Angeklagten, nahm die riskante Fahrt auf. Zunächst fiel der Handwerker an der Autobahnüberfahrt Neubrandenburg-Ost auf, wo er mit 100 km/h statt der erlaubten 70 km/h unterwegs war. Nachdem er zunächst wegen hohen Verkehrsaufkommens langsam hinter anderen Fahrzeugen herfahren musste, gab er dann plötzlich Gas.

„Ich hatte 'Komfort-Modus', da ist es drinnen ganz leise“, beschrieb der Angeklagte die Geräusche in seinem komfortablen Wagen. Auf dem Polizeivideo ist deutlich zu sehen, wie der Raser hinter Sadelkow trotz Gegenverkehr eine Fahrzeugkolonne mit etwa 150 km/h überholt und anschließend mit mehr als 190 km/h weiterrast, obwohl die Allee immer enger wird.

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Richterin zeigt kein Verständnis für die Gefährdung des Kindes

Richterin Natalie König zeigte sich unnachgiebig: „Dass sie sich von dem zivilen Videowagen hinter ihnen damals bedrängt gefühlt haben wollen, nehme ich ihnen nicht ab.“ Die Tatsache, dass der Mann seinen achtjährigen Sohn mit im Auto hatte, wertete sie als besonders schwerwiegend. Auch die Staatsanwältin äußerte Unverständnis: „Man kann nur mit dem Kopf schütteln. Ich habe selbst drei Kinder und für so etwas gar kein Verständnis.“

Der Angeklagte versuchte sein Verhalten zu erklären: „Ich habe damals gar nicht auf das Tachometer geschaut und mich selbst erschrocken, als ich sah, wie schnell das war.“ Er führte an, dass an diesem Tag alles anders gewesen sei: Seine Frau konnte nicht fahren, er musste seinen Sohn abholen und hatte noch weitere Termine, weshalb er es besonders eilig gehabt habe.

Milde Strafe trotz schwerwiegender Vorwürfe

Obwohl das Gesetz für verbotene Kraftfahrzeugrennen eigentlich den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist vorsieht, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus. Verteidiger Sebastian Fitzer argumentierte erfolgreich, dass sein Mandant bisher noch nichts zu Schulden habe kommen lassen und normalerweise fast immer mit einem Transporter zur Arbeit fahre.

Angesichts der Reue des Angeklagten und seines ansonsten straffreien Lebens einigten sich alle Beteiligten auf eine dreimonatige Fahrverbotsdauer. Zusätzlich muss der Handwerker eine Geldstrafe von 4200 Euro zahlen, was 60 Tagessätzen zu je 70 Euro entspricht.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und ist damit bereits rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Für einen vollständigen Führerscheinentzug hätte es eines aufwändigen Verkehrsgutachtens bedurft, bei dem die maximal mögliche und technisch ungefährliche Geschwindigkeit für jeden Straßenabschnitt ermittelt worden wäre.

Richterin König begründete die milde Strafe mit den Worten: „Sie sind bisher nicht durch Raserei aufgefallen.“ Nun muss der Verurteilte drei Monate ohne Führerschein auskommen. Mit dem 600-PS-Fahrzeug fährt in Zukunft nur noch seine Frau, wie es vor Gericht hieß.

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