Vorläufige Einstellung des Verfahrens
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat ein Verfahren wegen Untreue gegen einen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Wittenberg vorläufig eingestellt. Die 4. Strafkammer des Gerichts entschied, dass die Staatsanwaltschaft die Strafe als gerecht ansieht und das Verfahren vorerst beendet wird.
Vorwurf der Veruntreuung
Dem Anwalt wurde vorgeworfen, Fremdgeld in Höhe von rund 2.000 Euro, das im Rahmen eines Zivilrechtsstreits um eine Erbschaftsangelegenheit an ihn gezahlt worden war, nicht rechtzeitig an seinen Mandanten weitergeleitet zu haben. Erst im Laufe des gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens erfolgte die Zahlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage wegen Untreue erhoben, da der Anwalt das Geld zunächst für sich behalten haben soll. Nach Prüfung der Umstände und der erfolgten Nachzahlung wurde das Verfahren nun vorläufig eingestellt. Die genauen Gründe für die Einstellung wurden nicht im Detail genannt, jedoch wird die Strafe von der Staatsanwaltschaft als ausreichend erachtet.
Der Anwalt, der in der Region Wittenberg praktiziert, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Sein Anwalt betonte, dass die verspätete Zahlung auf ein Missverständnis zurückzuführen sei und nicht auf böswillige Absicht. Der Mandant sei inzwischen vollständig entschädigt worden.
Das Verfahren ist damit vorläufig abgeschlossen, könnte aber unter bestimmten Bedingungen wieder aufgenommen werden. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau behält sich eine endgültige Entscheidung vor.



