Gericht hebt vorläufiges Redeverbot für AfD-Politiker Höcke vor bayerischer Kommunalwahl auf
Gericht kippt Redeverbot für Höcke vor Kommunalwahl

Verwaltungsgericht Augsburg gibt AfD-Kreisverband recht

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein von der Stadt Lindenberg verhängtes Redeverbot gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei einer Veranstaltung zur bayerischen Kommunalwahl vorläufig aufgehoben. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des AfD-Kreisverbands Westallgäu-Lindau statt, wie es am Freitag mitteilte. Die Entscheidung erfolgte nur wenige Wochen vor den Kommunalwahlen in Bayern, bei denen am 8. März Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte gewählt werden.

Strenge Anforderungen für Redeverbote

Die Stadt Lindenberg hatte Höcke als Gastredner bei einem für Sonntag geplanten AfD-Wahlkampfauftritt untersagt. Das Verwaltungsgericht betonte jedoch in seiner Begründung, dass für Redeverbote bei Veranstaltungen nicht verbotener Parteien „strenge Anforderungen“ gelten. Die Stadt habe nicht nachweisen können, dass bei der geplanten Kandidatenvorstellung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ strafbare oder die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen durch Höcke zu erwarten seien.

Zwar räumte das Gericht ein, dass die zweifache strafrechtliche Verurteilung Höckes wegen der früheren Verwendung der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ durchaus „Anlass zur Besorgnis“ gebe. Auch weitere Aussagen des Politikers seien „nicht unproblematisch“. Dennoch reiche dies allein nicht aus, um ein Redeverbot zu rechtfertigen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Wiederholte juristische Auseinandersetzungen

Bereits zuvor hatte es mehrere juristische Auseinandersetzungen um die geplante Veranstaltung gegeben:

  • Die Stadt Lindenberg hatte eine zunächst erteilte Zulassung für die Nutzung eines städtischen Saals widerrufen.
  • Das Verwaltungsgericht Augsburg stoppte diesen Widerruf in einem ersten Eilverfahren.
  • Daraufhin erließ die Stadt die nachträgliche Auflage, dass Höcke dort nicht sprechen dürfe.
  • Gegen diese Auflage ging die AfD erneut gerichtlich vor und erhielt nun mit dem Beschluss vom Freitag recht.

Gegen den aktuellen Beschluss kann noch Beschwerde beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Die Entscheidung ist somit vorläufig und könnte in einer weiteren Instanz revidiert werden.

Hintergrund zu Björn Höcke und der AfD

Björn Höcke ist AfD-Landeschef und Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen. Er ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens der NS-Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt, der Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP, deren Verwendung verboten ist. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

Die bayerischen Kommunalwahlen finden in gut drei Wochen statt, zeitgleich mit der Landtagswahl im benachbarten Baden-Württemberg am 8. März. Die aktuelle Gerichtsentscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen, die Kommunen bei der Einschränkung von Wahlkampfveranstaltungen beachten müssen, selbst bei politisch umstrittenen Rednern.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration