Elterngeld-Reform: Kürzung auf 12 Monate und mehr Vätermonate geplant
Elterngeld-Reform: Kürzung auf 12 Monate geplant

Familienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes vorgelegt, der eine Verkürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate vorsieht, sofern beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate der Erziehungszeit übernehmen. Bisher waren es zwei Monate pro Elternteil. Die Reform zielt darauf ab, Väter stärker in die Betreuungsarbeit einzubinden und gleichzeitig 500 Millionen Euro jährlich einzusparen.

Hintergrund und aktuelle Regelung

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt, um Paare zur Familiengründung zu ermutigen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Derzeit erhalten Berechtigte auf Antrag mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Die Einkommensgrenze liegt seit dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen; Paare und Alleinerziehende, die darüber liegen, haben keinen Anspruch. Die Zahlungsdauer beträgt 14 Monate, wenn sich beide Elternteile mit mindestens zwei Monaten beteiligen. Mit dem „Elterngeld Plus“ kann die Bezugsdauer gestreckt werden, wobei die monatlichen Beträge geringer ausfallen.

Laut Statistischem Bundesamt bezogen im Jahr 2025 insgesamt 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, darunter 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer. Die Zahlen sinken aufgrund des Geburtenrückgangs: Im Vergleich zu 2021 lag die Zahl 2025 um 13,9 Prozent niedriger. Der Väteranteil betrug zuletzt 25,9 Prozent. Die staatlichen Ausgaben sanken von gut 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf knapp 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2025, wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe mitteilt.

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Geplante Änderungen im Detail

Der Gesetzentwurf von Ministerin Prien sieht vor, dass die Bezugsdauer auf zwölf Monate verkürzt wird, wobei drei Monate für jedes Elternteil reserviert sind. „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert“, zitiert das Portal „Politico“ aus dem Entwurf. „Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende können weiterhin bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Grundsätzlich bleibt es bei der Regelung, dass das Elterngeld 65 Prozent des Nettoeinkommens beträgt.

Zudem beinhaltet der Entwurf eine Änderung des Mutterschutzgesetzes: „Mit der Neuregelung werden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt“, heißt es. Das Familienministerium bestätigte die Informationen, wies jedoch darauf hin, dass der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung sei. Erst muss sich die Regierung final einigen, dann ist das Parlament am Zug.

Kritik von Verbänden

Der Deutsche Frauenrat kritisiert die Kürzungen im Etat des Familienministeriums. Die Vorsitzende Beate von Miquel warnt: „Dieser wird im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen, bis 2029 sogar um bis zu ein Fünftel.“ Sie bemängelt, dass ausgerechnet bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung gespart werde. „Die Bundesregierung hat jungen Menschen im Koalitionsvertrag versprochen, ihre Familienplanung mit einer verbesserten Leistung zu stärken. Nun soll im nächsten Jahr allein hier eine halbe Milliarde eingespart werden. Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren.“

Auch das Zukunftsforum Familie warnt vor Kürzungen und fordert stattdessen eine Anhebung des Mindestbetrags auf 506 Euro mit anschließender Dynamisierung.

Elternwünsche und Studienlage

Eine 2025 veröffentlichte Umfrage der Bertelsmann-Stiftung unter 2.500 Menschen zeigt, dass 45 Prozent der Frauen und 42 Prozent der Männer ein „egalitäres Modell“ bevorzugen: Jedes Elternteil sollte sieben Monate Elternzeit nehmen, bezogen auf die bisherige Gesamtdauer von 14 Monaten. 39 Prozent unterstützen die bisher übliche Aufteilung von zwölf Monaten für die Mutter und zwei Monaten für den Vater. Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass mehr Vätermonate volkswirtschaftlich sinnvoll wären, da Frauen schneller in den Beruf zurückkehren könnten, was den Fachkräftemangel mindern würde. Auf die Frage nach weiteren Hilfen in der Kinderphase antworteten 44 Prozent der Befragten: „Weniger Behördenkram und eine leichtere Antragstellung“.

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