Der Berliner Landeswahlausschuss kommt am Mittwoch im Roten Rathaus zusammen, um darüber zu entscheiden, welche politischen Vereinigungen an der Abgeordnetenhauswahl und den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen dürfen. Der Wahltermin ist auf den 20. September festgelegt.
Prüfung der Parteieneigenschaft
Der Ausschuss prüft zunächst, ob die antretenden politischen Vereinigungen als Partei im Sinne des Gesetzes eingestuft werden können. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, um bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus antreten zu dürfen. Vereinigungen, die nicht als Partei anerkannt werden, haben jedoch die Möglichkeit, als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilzunehmen.
Öffentliche Sitzung im Roten Rathaus
Die Sitzung des Landeswahlausschusses beginnt um 10.00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Zugang ist so lange möglich, wie die Platzkapazität ausreicht.
Diese Nachricht basiert auf Informationen der dpa.



