Berliner Senat stärkt Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Senat stärkt Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Der Berliner Senat hat am Dienstag den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) ermächtigt, einen neuen Staatsvertrag mit den Ländern abzuschließen, der die rund um die Uhr Überwachung von Straftätern mit elektronischen Fußfesseln sicherstellt. Dies betrifft insbesondere verurteilte Frauenschläger, gegen die das Instrument seit Dezember 2025 im neuen Polizeigesetz (ASOG) in Berlin eingesetzt werden kann.

Hintergrund: Ausweitung der Fußfessel auf Gewaltschutzgesetz

Seit 2011 koordinierte die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder lediglich die Überwachung von Straftätern im Rahmen der Führungsaufsicht oder zur Gefahrenabwehr in Hochrisikofällen. Nun kommen Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz hinzu. Für diese zusätzliche Aufgabe sind zusätzliche personelle und technische Kapazitäten erforderlich. Die Stelle informiert bei Verstößen oder technischen Störungen der Fußfessel umgehend die zuständigen Behörden.

Justizsenatorin: „Wichtiges Instrument zum Schutz bedrohter Personen“

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte: „Elektronische Fußfesseln können in besonderen Gefährdungslagen ein wichtiges Instrument zum Schutz gefährdeter und bedrohter Personen sein. Das gilt insbesondere in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt, von denen Frauen besonders häufig betroffen sind.“ Mit dem neuen Staatsvertrag werde sichergestellt, dass die Überwachung zuverlässig, rund um die Uhr und über Ländergrenzen hinweg gewährleistet werden könne. „Statt Doppelstrukturen aufzubauen, bündeln wir unsere Kräfte in einer gemeinsamen Überwachungsstelle“, so Badenberg.

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Das „spanische Modell“ in Berlin

Die Fußfessel wurde in Berlin im sogenannten „spanischen Modell“ eingeführt. Dabei kann auch die gefährdete Person, meist die Ex-Partnerin, auf freiwilliger Basis mit GPS-Technik ausgestattet werden. Nähert sich die überwachte Person trotz Verbots, wird automatisch ein Alarm ausgelöst. Auch diese Option muss durch das Gericht im Rahmen der Anordnung als zulässig bewertet werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Die verurteilte Person muss das elektronische Gerät dauerhaft am Knöchel tragen. Über GPS wird regelmäßig der Aufenthaltsort an die zuständige Überwachungsstelle übermittelt. Wer die Fußfessel unerlaubt abnimmt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe. Bei Verstößen gegen das Aufenthalts- und Kontaktverbot, also einer unerlaubten Annäherung an die geschützte Person, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Bei Verstößen wird die Polizei umgehend informiert.

Zahlen zu häuslicher Gewalt in Berlin

Nach Angaben der Polizei und des Senats gab es 2025 mehr als 13.000 Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Zudem wurden 8652 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst und fast 1400 Vergewaltigungen. Die Polizei geht von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Frauen, die Gewalt von Ehemännern oder Partnern erleben, keine Anzeige erstatten.

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