Dobrindt will Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende beschleunigen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen neuen Plan vorgestellt, der Asylsuchenden deutlich schneller den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Sein sogenannter "Sofort-in-Arbeit-Plan" sieht vor, dass Geflüchtete bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen dürfen – auch wenn ihr Asylverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.
"Teilhabe durch Tätigkeit" als integrationspolitisches Ziel
Dobrindt betonte in einem Interview mit der "Bild am Sonntag": "Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell." Der CSU-Politiker erklärte weiter: "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit." Eine Arbeitspflicht soll es allerdings nicht geben, und die Entscheidung über den Asylantrag bleibt vom Beschäftigungsstatus unberührt.
Unabhängigkeit vom Asylverfahren und klare Ausschlusskriterien
Eine Sprecherin des Innenministers präzisierte laut Bericht: "Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens." Ob jemand arbeite oder nicht, habe keinerlei Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutzgewährung oder Ablehnung. Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter.
Von der Neuregelung ausdrücklich ausgenommen werden sollen:
- bereits abgelehnte Asylsuchende
- Personen, die im Verfahren nicht mitwirken
- Menschen, die ihre Identität verschleiern
- Personen, die über ihre Fluchtgründe täuschen
Verdienstbehalt und Anrechnung auf Sozialleistungen
Arbeitende Asylsuchende dürfen ihren Verdienst grundsätzlich behalten. "Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft", erläuterte die Ministeriumssprecherin. Diese Regelung soll Anreize für eine schnelle Arbeitsaufnahme schaffen, ohne das Sozialsystem zu belasten.
Bisherige Regelung mit bis zu sechsmonatiger Wartezeit
Die derzeit geltende Rechtslage sieht laut Bundesagentur für Arbeit deutlich längere Wartezeiten vor. Grundsätzlich können Asylbewerberinnen und Asylbewerber zwar nach drei Monaten rechtmäßigen Aufenthalts eine Zustimmung zur Beschäftigungsaufnahme erhalten, jedoch mit einer entscheidenden Einschränkung: Solange sie verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen sie keiner Arbeit nachgehen.
Diese Pflicht kann die Wartezeit auf bis zu sechs Monate verlängern. Besonders betroffen sind Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die während des gesamten Asylverfahrens in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden müssen.
Kontext: Aktuelle Entwicklungen in der Asylpolitik
Dobrindts Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund verschiedener asylpolitischer Initiativen. Erst kürzlich kündigte der Innenminister auf einem Asylgipfel auf der Zugspitze schnellere Rückführungen an. Gleichzeitig warnen Ökonomen vor den wirtschaftlichen Folgen umfassender Abschiebepläne. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist aktuell deutlich rückläufig – bei Erstanträgen wurde ein Rückgang um 51 Prozent verzeichnet.
Der "Sofort-in-Arbeit-Plan" markiert damit einen integrationspolitischen Richtungswechsel, der auf frühere Teilhabe und schnellere wirtschaftliche Eigenständigkeit von Asylsuchenden setzt, ohne dabei die Prüfung der Schutzbedürftigkeit zu vernachlässigen.



