AfD bleibt Verdachtsfall: Keine Beschwerde gegen Kölner Eilverfahren-Entscheidung
AfD bleibt Verdachtsfall: Keine Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss

AfD bleibt vorerst Verdachtsfall: Keine Beschwerde gegen Eilverfahren-Entscheidung

Die AfD wird weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum behandelt. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren einzulegen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass eine solche Beschwerde nicht vorgesehen sei. Damit bleibt die Partei vorerst unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Konzentration auf das Hauptsacheverfahren

Das Bundesinnenministerium wird sich nun vollständig auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Der Ministeriumssprecher fügte hinzu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren seine Argumente vortragen werde. Eine endgültige Entscheidung über die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung steht somit noch aus.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seinem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf. Das Gericht begründete dies damit, dass zwar hinreichende Gewissheit dafür bestehe, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Abwertung von Bevölkerungsgruppen im Fokus

Der Verfassungsschutz war in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass in der AfD ein vorherrschendes ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis existiere. Dieses Volksverständnis werte ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland ab und verletze deren Menschenwürde. Im Mai 2025 hatte das Bundesamt angekündigt, die Gesamtpartei künftig als gesichert extremistische Bestrebung zu behandeln. Gegen diese Ankündigung klagte die AfD erfolgreich im Eilverfahren.

Ob das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verfassungsschutz zusätzliche Belege vorlegen kann. Bereits die aktuelle Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen:

  • Observationen von Personen und Veranstaltungen
  • Beschaffung von Informationen durch sogenannte V-Leute
  • Analyse von Kommunikation und Publikationen

V-Leute sind Vertrauenspersonen, die Informationen aus bestimmten Milieus liefern. Im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern gehören sie dem beobachteten Umfeld an und können somit tiefere Einblicke ermöglichen. Die AfD-Führung um Alice Weidel und Tino Chrupalla muss nun abwarten, wie sich das Hauptsacheverfahren entwickelt und welche weiteren Beweise der Verfassungsschutz präsentieren wird.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration