Corona-Maskendeal: OLG Köln erhöht Zahlungsforderung gegen den Bund drastisch
Der Einkauf von großen Mengen Corona-Schutzmasken im Frühjahr 2020 könnte die Staatskasse deutlich teurer zu stehen kommen als bislang angenommen. Wie das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mitteilte, fällte es bereits Ende Mai ein Urteil gegen den Bund (Aktenzeichen 8 U 123/25). Dabei ging es um die Klage eines Maskenhändlers mit Sitz auf Mallorca, der in der Vorinstanz – dem Bonner Landgericht – rund 33 Millionen Euro zugesprochen bekommen hatte (Aktenzeichen 8 U 14/25).
Das OLG Köln korrigierte diesen Betrag nun jedoch auf rund 220 Millionen Euro nach oben. Hinzu kommen noch Zinsen und Zinseszinsen, die bei mehr als 100 Millionen Euro liegen dürften. Zuvor hatte der „Spiegel“ über das Urteil berichtet. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig; der Bund ist nach Gerichtsangaben in Revision gegangen.
Hintergrund: Open-House-Verfahren des Gesundheitsministeriums
Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) händeringend Schutzmasken gesucht. Ende März 2020 beschritt es einen unüblichen Beschaffungsweg: Bei einem sogenannten Open-House-Verfahren gab es weder eine Deckelung der Lieferantenzahl noch eine festgelegte Masken-Gesamtmenge. Der Bund bot an, pro FFP2-Maske 4,50 Euro zu zahlen. Das Angebot am Markt war damals angespannt, die Nachfrage nach den Produkten aus China hoch.
Doch das Angebot zog schnell wieder an, wodurch die Preise fielen. Im Rückblick war der damalige Preis des Gesundheitsministeriums zu hoch – das Ministerium erreichten weit mehr Zusagen von Händlern als erwartet. Diese freuten sich über lukrative Geschäfte. Spahn hatte die Maskenbeschaffung an sich gezogen und vorangetrieben, was ihm später heftige Kritik einbrachte.
Viele Händler blieben auf ihrer Ware sitzen
Viele Händler wurden ihre Masken trotz Vertrags nicht los – der Bund verweigerte ihnen wegen angeblicher Mängel oder vermeintlicher Fristversäumnis die Abnahme. Dagegen klagte eine Vielzahl von Firmen. Vergleichsversuche und Gerichtsverhandlungen zogen sich hin.
Nach einigen Urteilen wird jedoch deutlich, dass es richtig teuer für den Bund werden könnte. Der Streitwert summiert sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von vergangener Woche auf 2,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig abgeschlossen sind bislang nur wenige Verfahren.
Das OLG-Urteil: Eine weitere schlechte Nachricht für das Ministerium
Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ist eine weitere schlechte Nachricht für das Bundesgesundheitsministerium. In der ersten Instanz war es noch relativ glimpflich davongekommen, da das Bonner Landgericht die Zahlungsverpflichtung nur auf Masken bezog, die der Bund als mangelhaft beanstandet hatte. Laut Lieferant waren sie das jedoch nicht. Deutlich mehr Masken des Klägers hatte der Bund gar nicht erst angenommen und sich dabei auf ein vermeintliches Fristversäumnis berufen. Der Lieferant monierte, dass er gar keine Chance auf Warenabgabe bekommen hatte.
Die Bonner Richter ließen das Fristversäumnis gelten, die Kölner Richter hingegen nicht: Sie bezogen die Zahlungspflicht auch auf diese Masken. Das könnte den Bund teuer zu stehen kommen. Letzte Hoffnung Berlins ist Karlsruhe – der Bundesgerichtshof könnte noch dazwischengrätschen.
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