Heizungsgesetz: Verfassungsgericht soll über Verzögerung entscheiden
Heizungsgesetz: Verzögerung durch Klage der Linken

Das von der schwarz-roten Bundesregierung geplante neue Heizgesetz könnte sich deutlich verzögern. Grund ist eine Klage der Linken-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird in den kommenden Tagen darüber entschieden, ob das Gesetz wie geplant noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden kann oder erst im Herbst.

Linke fordert Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens

Eigentlich wollten CDU/CSU und SPD das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch in dieser Sitzungswoche durch den Bundestag bringen. Nach einer Einigung auf einen Änderungsantrag schien der Weg zunächst frei. Doch die Linke fordert per Eilantrag, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen. Die klimapolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Violetta Bock, begründete den Schritt mit fehlenden Informationen über die Auswirkungen der Reform. Das Gesetz dürfe nicht „durchgepeitscht“ werden, „ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien“, erklärte sie. Aus Sicht der Fraktion werden dadurch die Informationsrechte der Abgeordneten verletzt.

Geplante Änderungen: 65-Prozent-Regel soll entfallen

Mit dem Gesetz will die schwarz-rote Bundesregierung zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes ändern. Vor allem die sogenannte 65-Prozent-Regel soll entfallen. Bislang gilt, dass neu eingebaute Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Voraussetzung wäre allerdings, dass sie schrittweise mit klimaneutralen Brennstoffen wie Biomethan betrieben werden. Auch das bisher vorgesehene Aus für fossile Heizkessel ab 2045 soll gestrichen werden.

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Reform im Bundestag damit begründet, die Bundesregierung ersetze „Heizungszwänge“ durch mehr Technologieoffenheit. Sie sprach in Bezug auf das bisherige Gesetz von einem „Zwang zur Wärmepumpe“.

Grüngasquote noch unklar – Grüne warnen vor Klima-Rückschritten

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist eine sogenannte Grüngasquote. Ab 2028 sollen Energieversorger schrittweise einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe bereitstellen. Wie diese Quote genau ausgestaltet wird, ist allerdings noch offen. Nach den Plänen der Koalition soll die Bundesregierung bis Ende 2026 ein eigenes Gesetz dazu vorlegen. Ziel ist, dass die Wärmeversorgung spätestens ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt wird.

Die Oppositionsparteien kritisieren die Reform scharf. Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen.“ Die Koalition ignoriere Warnungen von Experten. „Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen“, kritisierte Kellner. Das Gesetz sei „ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe.“ Auch sein Fraktionskollege Alaa Alhamwi sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was“, sagte er.

Förderprogramme werden angepasst

Parallel zur Reform des Heizgesetzes plant die Bundesregierung Änderungen bei der staatlichen Förderung für den Heizungstausch. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums sollen die förderfähigen Investitionskosten schrittweise sinken. Gleichzeitig soll der sogenannte Klimabonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen schneller auslaufen. Haushalte mit geringem Einkommen sollen dagegen stärker unterstützt werden. Für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro soll der Förderbonus von bislang 30 auf 40 Prozent steigen. Wer zwischen 40.000 und 50.000 Euro verdient, soll künftig erstmals einen Zuschuss von zehn Prozent erhalten.

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Das Finanzministerium begründet die Änderungen mit notwendigen Einsparungen. Ohne eine Reform würden dem Bund bis 2030 nach eigenen Angaben rund 4,2 Milliarden Euro fehlen. Mit den geplanten Anpassungen könnten dagegen bis zu 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Bonus für Heizungen aus europäischer oder gleichgestellter Produktion geplant. Das sogenannte Local-Content-Kriterium soll einen Zuschlag von bis zu 15 Prozent ermöglichen. Die Regelung befindet sich allerdings noch in der Ausarbeitung und dürfte frühestens im kommenden Jahr eingeführt werden.