Gericht verurteilt Alpinisten nach tödlichem Vorfall am Großglockner
Nach dem tragischen Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich hat das Landesgericht Innsbruck ihren Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Richter verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine zusätzliche Geldstrafe gegen den 37-jährigen Mann. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden.
Tödliche Wintertour auf Österreichs höchstem Berg
Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 zu einer anspruchsvollen Wintertour auf den 3.798 Meter hohen Großglockner aufgebrochen. In der Nacht knapp unterhalb des Gipfels kam es zur Katastrophe: Die völlig entkräftete Frau starb bei eisigem Wind und extremen Temperaturen. Sie blieb allein zurück, während ihr Partner versuchte, Hilfe zu organisieren und Rettungskräfte zu alarmieren.
Der Richter begründete sein Urteil mit mehreren gravierenden Fehlern des erfahrenen Alpinisten. „Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod“, sagte der Richter während der Urteilsverkündung. Die Frau habe zuletzt nur noch auf allen Vieren kriechen können, was die extremen Erschöpfungszustände deutlich mache.
Mangelnde Rücksichtnahme und unpassende Ausrüstung
Laut dem Richter habe der Angeklagte keine ausreichende Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine derart anspruchsvollen Winterbergtouren unternommen hatte. Zudem habe er ihr unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, die für die extremen Bedingungen nicht angemessen gewesen sei.
Als das Wetter sich verschlechterte und seine Partnerin kaum noch vorankam, habe der Mann nicht rechtzeitig reagiert und die Tour nicht abgebrochen. „Der Angeklagte hat in mehreren kritischen Situationen falsche Entscheidungen getroffen“, so die Einschätzung des Gerichts.
Emotionale Aussagen und unterschiedliche Perspektiven
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er beteuerte, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist“. Dennoch bekannte er sich nicht schuldig und betonte, dass seine Freundin ebenfalls eine begeisterte und sportliche Bergsteigerin gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann jedoch vor, er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen. Ein Alpin-Sachverständiger bewertete den Angeklagten zwar als leistungsstarken Bergsteiger, kritisierte aber gleichzeitig zahlreiche Fehler in der Kommunikation mit Rettungskräften und bei der Seiltechnik.
Vergangenheitsvorwürfe und charakterliche Einschätzung
Eine ehemalige Freundin des Angeklagten sagte als Zeugin aus, dass er sie bereits einmal auf einer anderen Route am Großglockner alleingelassen habe, nachdem sie sich über die Route gestritten hatten. „Dann war er auf einmal weg“, schilderte die Frau die damalige Situation. Ihre Stirnlampe sei ausgegangen und sie habe sich am Ende ihrer Kräfte befunden.
Der Richter äußerte sich kritisch zur charakterlichen Einstellung des Angeklagten: „Der 37-Jährige hat offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen“. Die Einstellung „Weitergehen um jeden Preis“ habe in diesem Fall tragische Konsequenzen gehabt.
Tragische Dimension und internationale Aufmerksamkeit
Der Richter betonte während der Urteilsverkündung auch die tragische Dimension des Falles, der von zahlreichen internationalen Journalisten verfolgt wurde. „Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück“, sagte er mit Blick auf die Angehörigen der Verstorbenen.
Der Fall hat in der Alpinismus-Community und darüber hinaus intensive Diskussionen über Verantwortung, Risikoeinschätzung und partnerschaftliches Verhalten bei extremen Bergtouren ausgelöst. Die genauen Umstände der tödlichen Tour und die Frage nach angemessener Vorbereitung bleiben auch nach dem Urteil Gegenstand von Debatten unter Experten und Bergsteigern.



