Prozess um Großglockner-Tod: Freund äußert Reue, bestreitet Schuld
Großglockner-Prozess: Freund leid tut, bestreitet Schuld

Emotionale Worte im Prozess um tödlichen Alpinunfall am Großglockner

Zu Beginn des Gerichtsverfahrens um den tragischen Tod einer Bergsteigerin am Großglockner hat sich der angeklagte Freund der Verstorbenen mit bewegenden Worten an den Richter gewandt. Der 37-Jährige erklärte vor dem Landesgericht Innsbruck: „Es tut mir unendlich leid, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Trotz dieser emotionalen Äußerung bekannte sich der Mann nicht schuldig im Fall der grob fahrlässigen Tötung seiner Partnerin.

Die tragischen Ereignisse im Januar 2025

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe seine Freundin in einer kalten Winternacht knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels des Großglockners „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen. Das Paar war an jenem Morgen zum höchsten Berg Österreichs aufgebrochen, doch die Tour endete tödlich für die Frau, die in der eisigen Kälte erfror.

Anklagepunkt: Grob fahrlässiges Verhalten

Aus Sicht des Staatsanwalts agierte der erfahrenere Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger versierten Freundin und beging dabei eine Reihe schwerwiegender Fehler. Die Anklage nennt konkret:

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  • Mangelhafte Planung der Bergtour
  • Unzureichende Ausrüstung für die winterlichen Bedingungen
  • Versäumte Umkehr trotz eisigen Windes und sich verschlechternder Verhältnisse
  • Viel zu späte Alarmierung der Rettungskräfte in der kritischen Nacht

Die Verteidigung des Angeklagten

Der 37-Jährige betonte hingegen vor Gericht, dass seine verstorbene Freundin ebenfalls eine begeisterte und sportliche Bergsteigerin gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, erklärte der Angeklagte. Diese Aussage steht im Kontrast zu früheren Äußerungen, in denen er sich selbst als verantwortlichen Leiter der Bergtour beschrieben hatte.

Spezialisierter Richter und umfangreiches Beweisverfahren

Über den Fall entscheidet ein Richter, der auf Alpin-Unfälle spezialisiert ist. Ihm obliegt die schwierige Aufgabe, zu beurteilen, ob der Freund für den Tod seiner Partnerin zur Rechenschaft gezogen werden muss. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

Für den Prozess war ursprünglich nur ein Verhandlungstag eingeplant, doch das Verfahren wird sich voraussichtlich verlängern. Mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter, die an der Rettungsaktion beteiligt waren – sollen noch aussagen. Zusätzlich werden zwei Gutachter ihre Expertise zu den alpinen Gegebenheiten und zum Verhalten der Beteiligten einbringen.

Komplexe rechtliche und ethische Fragen

Der Prozess wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung beim Bergsteigen auf, insbesondere wenn erfahrenere und weniger erfahrene Alpinisten gemeinsam unterwegs sind. Die Gerichtsverhandlung in Innsbruck wird genau untersuchen, ob der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat oder ob es sich um einen tragischen Unfall handelt, für den niemand direkt verantwortlich gemacht werden kann.

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