Prozess um Großglockner-Tod: Freund äußert tiefes Bedauern, aber kein Schuldeingeständnis
In einem emotional aufgeladenen Prozess vor dem Landesgericht Innsbruck hat der Freund einer erfrorenen Bergsteigerin sein tiefes Bedauern geäußert, sich jedoch nicht schuldig bekannt. Der 37-Jährige steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem seine Partnerin im Januar 2025 knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels des Großglockners erfror.
Emotionale Worte des Angeklagten
Zu Beginn der Verhandlung wandte sich der Angeklagte direkt an den Richter und erklärte: „Ich möchte sagen, dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Trotz dieser emotionalen Worte bekannte er sich nicht schuldig. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, seine Freundin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen zu haben, nachdem das Paar an einem Wintermorgen zum höchsten Berg Österreichs aufgebrochen war.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Aus Sicht des Anklägers agierte der erfahrene Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei eine Reihe schwerwiegender Fehler. Der Staatsanwalt führte im Detail an:
- Mangelhafte Planung und unzureichende Ausrüstung für die winterliche Tour
- Versäumte Umkehr trotz eisiger Winde und widriger Bedingungen
- Viel zu späte Alarmierung der Rettungskräfte in der kritischen Nacht
Der Angeklagten wird vorgeworfen, seine Partnerin in einer lebensbedrohlichen Situation im Stich gelassen zu haben, was letztlich zu ihrem Erfrierungstod führte.
Verteidigung des Angeklagten
Der 37-Jährige betonte hingegen in seiner Aussage, dass seine verstorbene Freundin ebenfalls eine begeisterte und sportliche Bergsteigerin gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, erklärte er vor Gericht. Diese Darstellung steht im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen, in denen er sich selbst als verantwortlichen Leiter der Bergtour beschrieben hatte.
Besonderheiten des Prozesses
Über den Fall entscheidet ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter, der mit den besonderen Gefahren und Dynamiken des Hochgebirgsbergsteigens vertraut ist. Dem Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Ursprünglich war für den Prozess nur ein Verhandlungstag eingeplant, doch aufgrund der Komplexität des Falls ist eine Verlängerung wahrscheinlich.
Mehr als ein Dutzend Zeugen, darunter Bergretter, die an der Rettungsaktion beteiligt waren, sollen aussagen. Zusätzlich werden zwei Gutachter ihre Expertise einbringen, um die Umstände des Todesfalles genau zu beleuchten. Der Prozess wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung beim Bergsteigen und zur Grenze zwischen tragischem Unglück und fahrlässigem Verhalten auf.



