Tragödie am Großglockner: Alpinist wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin verurteilt
Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe gegen den 37-jährigen Mann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und hat in der Alpinismus-Community für Diskussionen gesorgt.
Die tödliche Wintertour im Januar 2025
Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels. Sie blieb dort allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen. Der Richter beschrieb die letzten Momente der Frau mit den Worten: „Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod.“ Zuletzt sei sie nur noch auf allen Vieren gekrochen.
Richter sieht grobe Fahrlässigkeit
Der Richter begründete sein Urteil mit mehreren gravierenden Fehlern des erfahrenen Alpinisten. Er habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. Zudem habe der Angeklagte seiner Partnerin unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam, habe er nicht richtig reagiert und die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.
Der Richter betonte jedoch auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. „Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück“, sagte er während der Urteilsverkündung.
Angeklagter beteuert seine Unschuld
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist“. Dennoch bekannte er sich nicht schuldig. Der Mann betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte der 37-Jährige.
Kritik von Sachverständigen und Zeugen
Im Prozess sagte ein Alpin-Sachverständiger aus, der den Angeklagten einerseits als äußerst leistungsstarken und erfahrenen Bergsteiger bewertete, andererseits aber viele Fehler auflistete. „Nicht angemessen“, „unverständlich“, „absolut inkompetent“ - so beschrieb der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik. Die Alpin-Kenntnisse des Mannes stammen aus der Praxis und aus Online-Videos.
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. „Dann war er auf einmal weg“, sagte sie. „Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte“, schilderte die Zeugin ihre damalige Situation.
Psychologische Bewertung des Angeklagten
Der Richter sagte, der 37-Jährige habe offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen. „Weitergehen um jeden Preis“ - so umschrieb der Jurist die Einstellung des Angeklagten. Diese Haltung habe maßgeblich zur Tragödie beigetragen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten, der die Risiken der Wintertour hätte besser einschätzen müssen.



