Großglockner-Tragödie: Freund der erfrorenen Frau überrascht mit neuer Aussage im Prozess
Im emotional aufgeladenen Prozess um den Tod einer Bergsteigerin am Großglockner hat der angeklagte Freund mit einer überraschenden neuen Aussage für Aufsehen gesorgt. Vor dem Landesgericht Innsbruck wandte sich der 37-Jährige direkt an den Richter und erklärte: „Ich möchte sagen, dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Dennoch bekannte er sich nicht schuldig im Fall des tragischen Alpin-Unfalls, bei dem seine Freundin im Januar 2025 knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels erfror.
Staatsanwaltschaft wirft grob fahrlässige Tötung vor
Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen grob fahrlässiger Tötung an und wirft ihm vor, seine Partnerin in der kritischen Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen zu haben. Aus Sicht des Anklägers agierte der erfahrene Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger versierten Freundin und beging dabei eine Reihe schwerwiegender Fehler.
Der Staatsanwalt führte im Prozess mehrere konkrete Vorwürfe an:
- Mangelhafte Planung der Wintertour zum höchsten Berg Österreichs
- Unzureichende Ausrüstung für die extremen Bedingungen
- Versäumte Umkehr trotz eisigen Windes und sich verschlechternder Wetterverhältnisse
- Viel zu späte Alarmierung der Rettungskräfte in der entscheidenden Nacht
Angeklagter betont gemeinsame Entscheidungsfindung
In einer bemerkenswerten Wendung gegenüber seinen früheren Aussagen betonte der Angeklagte nun, dass seine verstorbene Freundin ebenfalls eine begeisterte und sportliche Bergsteigerin gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, erklärte er vor Gericht. Diese Darstellung steht im Kontrast zu seinen früheren Äußerungen, in denen er sich selbst als primär Verantwortlichen für die Bergtour beschrieben hatte.
Der 37-Jährige riskiert mit der Anklage eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Prozess war ursprünglich nur für einen Tag angesetzt, doch angesichts der Komplexität des Falls und der geplanten Aussagen von zwei Gutachtern sowie mehr als einem Dutzend Zeugen – darunter Bergretter, die an der Rettungsaktion beteiligt waren – ist eine Verlängerung des Verfahrens wahrscheinlich.
Spezialisierter Richter entscheidet über Alpin-Fall
Besonders bemerkenswert ist die Besetzung des Richteramtes in diesem Verfahren: Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter muss nun darüber entscheiden, ob der Freund für den tragischen Tod seiner Partnerin zur Rechenschaft gezogen wird. Diese Expertise verspricht eine fundierte Bewertung der alpinistischen Aspekte des Falls, die für die Schuldfrage entscheidend sein könnten.
Die zentralen Fragen, die das Gericht klären muss, lauten: Was geschah wirklich in jener verhängnisvollen Nacht am Großglockner? Trägt der Freund eine Mitverantwortung für das Erfrieren seiner Partnerin? Und wie bewertet man die gemeinsame Entscheidungsfindung bei solch riskanten Unternehmungen?
Die Aussagen der zahlreichen Zeugen und Gutachter werden voraussichtlich detaillierte Einblicke in die letzten Stunden der Bergtour liefern und klären, ob die Anklage der grob fahrlässigen Tötung standhält oder ob die neue Darstellung des Angeklagten von gemeinsamer Verantwortung die juristische Bewertung beeinflussen wird.



