Prozess um erfrorene Freundin am Großglockner: Alpinist wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht
Prozess: Freundin am Großglockner erfroren - Alpinist vor Gericht

Prozess um erfrorene Freundin am Großglockner: Alpinist wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht

Gut ein Jahr nach dem tragischen Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich muss sich ihr Freund vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der heute 37-jährige Alpinist steht am Donnerstag wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht, nachdem das Paar an einem Wintermorgen im Januar 2025 zum höchsten Berg Österreichs aufgebrochen war.

Drastische Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hat vor Prozessbeginn drastische Worte gefunden und wirft dem Angeklagten vor, seine Freundin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen zu haben. In einer offiziellen Mitteilung wurden konkrete Fehler benannt, die zum Tod der Frau führten.

Die Hauptvorwürfe im Detail:

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  • Der Alpinist habe die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht ausreichend berücksichtigt
  • Er habe nicht für die notwendige wintertaugliche Ausrüstung gesorgt
  • Trotz extremen Bedingungen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 Kilometern pro Stunde und einer gefühlten Temperatur von minus 20 Grad habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehrpunkt kehrtgemacht

Kritik am Verhalten während der Rettungsaktion

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass der Mann während der Rettungsaktion entscheidende Fehler begangen haben soll. Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar am Berg aufstieg, setzte der Angeklagte keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht kontaktierte er die Alpinpolizei, reagierte anschließend jedoch nicht mehr auf Rückrufe der Einsatzkräfte, was die Rettungsbemühungen erheblich erschwert haben soll.

Verteidigung spricht von tragischem Unglücksfall

Der Verteidiger des 37-Jährigen hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden zurückgewiesen. Nach Angaben des Anwalts ließ der Mann seine Freundin schließlich nur zurück, um selbst Hilfe zu holen. In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft, die von der „Kleinen Zeitung“ zitiert wurde, bezeichnete der Jurist den Tod der Frau als „einen tragischen Unglücksfall“.

Aus Sicht der Verteidigung habe das Paar die Tour gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt. Erst in der Nacht sei der Frau unerwartet die Kraft ausgegangen, was zu der verhängnisvollen Situation führte.

Spezialisierter Richter und umfangreiche Beweisaufnahme

Über das Schicksal des Angeklagten entscheidet ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter, der mit den besonderen Gefahren und Anforderungen des Bergsports vertraut ist. Dem 37-Jährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Für den Prozess war ursprünglich nur ein Verhandlungstag eingeplant, doch die Beweisaufnahme gestaltet sich umfangreicher als erwartet. Zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter erfahrene Bergretter, die an der Rettungsaktion beteiligt waren – sollen aussagen. Eine Verlängerung des Verfahrens ist daher nicht ausgeschlossen.

Der tragische Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Bergführern und erfahrenen Alpinisten gegenüber weniger geübten Begleitern auf und zeigt die extremen Gefahren winterlicher Hochtouren in den Alpen auf.

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