Prozess um Erfrierungstod am Großglockner: Freund weist Schuld von sich
Prozess um Erfrierungstod: Freund weist Schuld von sich

Prozess um Erfrierungstod am Großglockner: Emotionale Worte, aber kein Schuldbekenntnis

Im Innsbrucker Landesgericht steht ein 37-jähriger Mann wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem seine Freundin im Januar 2025 am Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs mit 3.798 Metern, erfroren ist. Die Staatsanwaltschaft macht den angeklagten Alpinisten für den tragischen Tod der jungen Frau verantwortlich, während er selbst die Verantwortung von sich weist und betont, wie leid ihm das Geschehene tut.

Die tragischen Ereignisse in jener Winternacht

An einem Wintermorgen im Januar 2025 brach das Paar gemeinsam zu einer Bergtour auf dem Großglockner auf. In der Nacht, bei schlechtem Wetter und starker Kälte, starb die Frau alleine knapp unterhalb des Gipfels. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, sie "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" zurückgelassen zu haben. Hingegen schildert der Mann, dass seine Freundin ihn mit den Worten "Geh jetzt, geh!" gebeten habe, sie in der gefährlichen Situation alleine zu lassen und Hilfe zu holen. "Sie hat mir dadurch das Leben gerettet", sagte er im Gerichtssaal.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und Verteidigung des Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Angeklagte aufgrund seiner größeren Erfahrung faktisch als Bergführer agiert habe und deshalb besondere Sorgfaltspflichten verletzt habe. Ihm werden schwere Fehler vorgeworfen:

  • Er habe die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt.
  • Er habe nicht für ausreichende Ausrüstung gesorgt.
  • Er habe nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehrpunkt kehrt gemacht, obwohl starker Wind für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad sorgte.
Der Angeklagte betonte hingegen, dass seine Freundin eine begeisterte und sportliche Bergsteigerin gewesen sei und sie die Tour gemeinsam geplant hätten. Er räumte ein, sich seine Bergsteigerkenntnisse selbst beigebracht zu haben, ohne jemals Kurse besucht zu haben.

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Richterliche Einschätzungen und rechtliche Hintergründe

Richter Norbert Hofer, ein erfahrener Bergretter, der auf Alpinfälle spezialisiert ist, wies darauf hin, dass Winterbesteigungen im Vergleich zum Sommer "eine andere Galaxie" seien. Er stellte viele Fragen zu Seiltechniken und Notfallmaßnahmen, die der Angeklagte nicht angewendet hatte, und betonte: "Das müssen Sie als Bergsteiger wissen." In Österreich passieren jährlich etwa 8.400 Bergunfälle mit knapp 300 Todesfällen, wobei Erfrierungstode statistisch äußerst selten sind. Nur wenige solcher Unfälle landen vor Gericht, da die Justiz die Eigenverantwortung beim Bergsteigen betont.

Auswirkungen auf die Alpin-Szene

Der Fall sorgt für Aufsehen und Verunsicherung in der Bergsteiger-Szene. Alpin-Experte Robert Wallner erklärte, dass viele nun glauben, immer für die ganze Gruppe verantwortlich zu sein, was jedoch nicht der Fall sei. Laut österreichischer Rechtsprechung müsse der höher Qualifizierte am Berg tatsächlich die Leitung übernehmen, um als "faktischer Führer" eingestuft zu werden. Der Richter wollte trotz der Befragung von mehr als einem Dutzend Zeugen am Abend ein Urteil fällen, das über die Schuldfrage entscheidet und möglicherweise bis zu drei Jahre Haft für den Angeklagten bedeuten könnte.

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