AfD beantragt Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsunterkünften in Brandenburg
AfD will U-Ausschuss zu Flüchtlingsunterkünften in Brandenburg

AfD fordert parlamentarische Untersuchung zu Flüchtlingsunterkünften in Brandenburg

Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg hat einen formellen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gestellt. Die Oppositionsfraktion wirft dem Landkreis und der Landesregierung dabei schwerwiegende Vorwürfe vor und sieht dringenden Aufklärungsbedarf.

Parlamentarische Verfahren und politische Auseinandersetzung

Obwohl die 29 AfD-Abgeordneten mit ihrer Fraktionsstärke die notwendige Mindestzahl von 18 Stimmen für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses deutlich überschreiten, hat der Brandenburger Landtag zunächst eine andere Entscheidung getroffen. Das Parlament beschloss am Mittwochnachmittag, dass sich zunächst der Hauptausschuss mit dem Antrag befassen soll, bevor über die tatsächliche Einsetzung eines Untersuchungsgremiums entschieden wird.

Nach der Landesverfassung von Brandenburg muss ein Untersuchungsausschuss zwingend eingesetzt werden, wenn mindestens ein Fünftel der Abgeordneten dies fordert. Bei insgesamt 88 Sitzen im Landtag sind dafür 18 Stimmen erforderlich. Die AfD verfügt mit ihren 29 Mandaten über ausreichend parlamentarische Unterstützung für ihr Anliegen.

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Vorwürfe der AfD: Überteuerte Unterbringung und anrüchige Geschäfte

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt sprach in seiner Begründung von einer massiv überteuerten Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die Fraktion wirft dem Landkreis konkret „anrüchige Geschäfte“ bei der Bereitstellung von Unterkünften für Geflüchtete vor und sieht die Landesregierung aufgrund ihrer Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse in der Mitverantwortung.

Laut AfD-Angaben liegen der Landesregierung seit Jahren Hinweise auf problematische Geschäftsbeziehungen, ungewöhnliche Vertragskonditionen und erhebliche Mehrkosten bei der Flüchtlingsunterbringung vor. Dennoch habe die Aufsichtsbehörde bisher nicht eingeschritten. Ein möglicher Untersuchungsausschuss soll sich unter anderem damit befassen, in welchem Umfang und nach welchen Maßstäben das Land Brandenburg seit dem Jahr 2014 Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erstattet hat.

Kritik und Vorwurf der Stimmungsmache

Die SPD-Fraktion im Landtag äußerte grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben. Sie befürchtet, dass ein Untersuchungsausschuss über das Instrument der Fachaufsicht in kommunalpolitische Angelegenheiten eingreifen könnte. Der Landrat des betroffenen Landkreises, Ralf Reinhardt von der SPD, reagierte scharf auf die AfD-Initiative.

Reinhardt teilte auf Anfrage mit, es handele sich bei dem Antrag um klare politische Stimmungsmache im Vorfeld der anstehenden Landratswahl. Am 7. Juni 2026 wird im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein neuer Landrat gewählt. Der amtierende Landrat sieht in der AfD-Initiative einen Versuch, das Thema Flüchtlingsunterbringung für den Wahlkampf zu instrumentalisieren.

Untersuchungsausschuss als schärfstes parlamentarisches Kontrollinstrument

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gilt als das schärfste Werkzeug der Opposition zur Kontrolle von Regierung und Verwaltung. Solche Gremien haben die Aufgabe, mögliche Missstände in Politik und Behörden aufzudecken und transparent zu machen. Sie verfügen über umfangreiche Befugnisse zur Beweiserhebung und können Zeugen vorladen sowie Akten einsehen.

Die Entscheidung über die tatsächliche Einsetzung des von der AfD geforderten Untersuchungsausschusses steht noch aus. Zunächst wird sich der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags mit dem Antrag befassen und eine Empfehlung für das Plenum erarbeiten. Die politische Auseinandersetzung um die Flüchtlingsunterbringung in Ostprignitz-Ruppin und die Rolle der Landesregierung dürfte damit weiter an Schärfe gewinnen.

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