Berliner Kleingärten erhalten dauerhaften Schutz durch neues Gesetz
Berlin: Kleingärten erhalten dauerhaften Schutz

Berliner Kleingärten erhalten dauerhaften Schutz durch neues Gesetz

Für die rund 70.000 Kleingärten in Berlin gibt es nun eine gesetzliche Absicherung ihrer Zukunft. Das Abgeordnetenhaus der Hauptstadt hat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken ein neues Gesetz verabschiedet, das über 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund dauerhaft schützen soll. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte gegen die Regelung, die nach langen Debatten endlich Klarheit für die Berliner Laubenpieper schafft.

Konkrete Regelungen und Ausnahmebestimmungen

Das Gesetz sieht vor, dass Kleingartenanlagen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen abgerissen werden dürfen. Dazu zählen ausschließlich wichtige Infrastrukturprojekte wie der Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Krankenhäuser. In der Regel muss für solche Maßnahmen sogar das Abgeordnetenhaus selbst zustimmen, was zusätzliche Hürden schafft.

Falls dennoch Kleingärten weichen müssen, sind die betroffenen Kleingärtner umfassend geschützt: Ihnen müssen Ersatzflächen in vergleichbarer Größe und in der Nähe angeboten werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Zugänglichkeit: Wege in den Kleingartenanlagen sollen ganzjährig für jedermann öffentlich zugänglich sein, was Spaziergängern ohne eigenen Garten neue Erholungsmöglichkeiten eröffnet.

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Umfang und Grenzen des Schutzes

Insgesamt umfasst das neue Gesetz etwa 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine beeindruckende Fläche von 2.283 Hektar bedecken. Dies entspricht einem erheblichen Teil der insgesamt 70.700 Berliner Kleingartenparzellen, die sich auf 2.891 Hektar erstrecken – immerhin drei Prozent der gesamten Stadtfläche.

Allerdings bleiben rund 14.000 Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, von der Regelung unberührt. Diese Lücke im Schutzsystem wurde in der Debatte deutlich kritisiert und zeigt, dass nicht alle Berliner Kleingärten gleichermaßen gesichert sind.

Politische Reaktionen und kontroverse Diskussionen

Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) zeigte sich erfreut über den Beschluss: „Wir schützen, was Menschen in dieser Stadt Erholung, Gemeinschaft und ein Stück Natur bedeutet.“ Sie betonte, dass Kleingärten in Zeiten des Klimawandels keine Luxusgüter, sondern notwendige Grünflächen für Artenschutz und Stadtklima seien.

Auch Abgeordnete der anderen Regierungsparteien äußerten sich positiv. CDU-Politiker Danny Freymark verwies auf den langen Weg bis zu diesem Gesetz, während SPD-Abgeordnete Linda Vierecke daran erinnerte, dass seit 1990 bereits ein Drittel der Berliner Kleingärten verloren gegangen sei. Die enorme Beliebtheit der Kleingärten belege die Tatsache, dass aktuell 15.000 Interessenten auf Wartelisten stünden.

Kritische Stimmen und offene Fragen

Dennoch gab es auch deutliche Kritik. Grünen-Politiker Julian Schwarze und Linken-Abgeordneter Michael Efler wiesen darauf hin, dass etwa ein Fünftel aller Berliner Kleingärten nicht vom Gesetz erfasst werde. Beide schlugen vor, dass das Land solche Flächen ankaufen solle, um sie langfristig zu sichern.

Besonders kontrovers diskutiert wurden die Ausnahmeregelungen. Efler kritisierte diese als „interpretationsoffen“, Schwarze sprach von einer „breiten Tür“, durch die Ausnahmetatbestände trotzdem zum Aus für viele Kleingärten führen könnten. Die AfD-Fraktion ging noch weiter und wertete das Gesetz als „Placebo“, das aufgrund zu vieler und zu unbestimmt formulierter Ausnahmen keinen ausreichenden Schutz biete.

Das neue Gesetz markiert somit einen wichtigen Schritt zum Erhalt der Berliner Kleingärten, lässt aber gleichzeitig Fragen offen und zeigt, dass der Schutz der urbanen Grünflächen weiterhin ein kontroverses und komplexes Thema bleibt.

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