Berlin lockert Streusalzverbot: Neue Regeln für den Winterdienst
Berlin lockert Streusalzverbot für Winterdienst

Berliner Parlament lockert Streusalzverbot im Winter

In Berlin soll Streusalz auf glatten Gehwegen im Winter künftig nicht mehr strikt verboten sein. Das Abgeordnetenhaus hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die das aus Umweltgründen bestehende Salzverbot lockert. Diese Maßnahme soll Besserung bei Eis und Schnee bringen, nachdem es im jüngsten Glättechaos in der Hauptstadt zu Problemen kam.

Neue Regelungen für mehr Sicherheit

Laut dem neuen Gesetz kann die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt Privatpersonen das Streuen mit Salz für eine begrenzte Zeit erlauben, wenn öffentliche Belange dies erfordern. Dies gilt insbesondere bei extremem Schnee und Eis auf Berliner Gehwegen. Die Änderung schafft Rechtssicherheit für die Nutzung von Tausalz in Ausnahmesituationen, nachdem ein Gericht zuvor eine temporäre Erlaubnis aufgrund fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hatte.

Stärkung der Befugnisse und Zuständigkeiten

Das Gesetz räumt dem Senat mehr Befugnisse ein, um den Bezirken bei der Durchsetzung der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern zu helfen. Falls diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann der Senat die Bezirke anweisen, den Winterdienst ganz oder teilweise zu übernehmen und die Berliner Stadtreinigung BSR zu beauftragen. Die Kosten müssen dann von denjenigen getragen werden, die ihre Räum- und Streupflicht vernachlässigt haben.

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Hintergrund der Gesetzesänderung

Der Winterdienst in Berlin ist nicht einheitlich geregelt. Während die BSR für das Räumen von Straßen und Radwegen zuständig ist, liegt die Verantwortung für Gehwege vor den Häusern bei den Eigentümern. In diesem Winter führte dies zu wochenlang spiegelglatten Gehwegen in der gesamten Metropole, was zu einem großen Andrang in Kliniken von Patienten mit Sturzverletzungen führte. Die Gesetzesänderung ist eine direkte Konsequenz aus diesen Zuständen.

Kritik vom Naturschutzbund

Der Naturschutzbund (Nabu) kritisiert die Lockerung des Streusalzverbots. Nach Angaben des Nabu hat Streusalz viele problematische Seiten: Es greift Bäume an, schädigt die Tierwelt und führt zu Korrosion an Gebäuden, Fahrzeugen oder Beton. Zudem funktioniere Salz nur bis etwa minus 8 Grad einigermaßen gut, während Streuen mit Sand oder Split als umweltfreundlichere Alternative besser geeignet sei. Trotz dieser Bedenken betont die Politik die Notwendigkeit der Maßnahme für die öffentliche Sicherheit.

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