Berlin verzeichnet deutlichen Anstieg bei Ausweisungsverfügungen gegen Ausländer
Im vergangenen Jahr ist in Berlin die Zahl der Ausweisungsverfügungen gegen Ausländerinnen und Ausländer deutlich angestiegen. Gegen insgesamt 639 Personen wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der Rheinischen Post vorliegt und von der Deutschen Presse-Agentur eingesehen werden konnte.
Vergleich zum Vorjahr zeigt signifikante Zunahme
Die Zahl von 639 Ausweisungsverfügungen im Jahr 2025 stellt einen markanten Anstieg gegenüber dem Vorjahr dar. Im Jahr 2024 waren lediglich gegen 381 Menschen entsprechende Verfügungen ergangen. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 67 Prozent innerhalb eines Jahres. Die Ausweisung dient dabei als Maßnahme der Gefahrenabwehr, und betroffene Personen werden dadurch ausreisepflichtig.
Herkunftsländer der Betroffenen in Berlin
Von der Entziehung des Aufenthaltsrechts waren in Berlin vor allem Menschen aus bestimmten Herkunftsländern betroffen. Die meisten Verfügungen ergingen gegen Personen aus Moldau (75), gefolgt von Georgien (62), Vietnam (48) und der Türkei (45). Diese Zahlen verdeutlichen, dass bestimmte Nationalitäten überproportional häufig von solchen Maßnahmen betroffen sind.
Entwicklung in Brandenburg im Kontrast zu Berlin
Während in Berlin ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war, sank die Zahl der Ausweisungsverfügungen im benachbarten Brandenburg. Im Jahr 2024 waren dort noch 51 Verfügungen ergangen, im vergangenen Jahr reduzierte sich diese Zahl auf 23. In Brandenburg waren 2025 vor allem Menschen aus Vietnam (7), der Ukraine (4) und der Russischen Föderation (3) von Ausweisungsverfügungen betroffen.
Gesamtsituation in Deutschland
Bundesweit hat Deutschland im vergangenen Jahr 8.232 Ausländerinnen und Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen. Dies stellt einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr 2024 dar, als es noch 9.277 Verfügungen gab. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Ausweisungsverfügung nicht automatisch zu einer sofortigen Abschiebung führt. Eine Abschiebung ist erst möglich, wenn auch eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde, was einen separaten Verwaltungsakt darstellt.
Die unterschiedliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg sowie die bundesweiten Zahlen werfen Fragen zur einheitlichen Anwendung des Ausländerrechts auf und zeigen regionale Disparitäten in der Handhabung von Ausweisungsverfahren. Die Daten unterstreichen die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung von Migrationspolitik auf lokaler und nationaler Ebene.



