Berlin plant erstes Landesgesetz zur Demokratieförderung in Deutschland
Berlin plant erstes Landesgesetz zur Demokratieförderung

Berlin will bundesweit Vorreiterrolle bei Demokratieförderung übernehmen

Die Hauptstadt Berlin plant als erstes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiges Landesgesetz zur Förderung der Demokratie zu verabschieden. Dieses ambitionierte Vorhaben soll die demokratischen Grundwerte in einer Zeit stärken, in der diese zunehmend unter Druck geraten. Die Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe von der SPD betonte in einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die besondere Bedeutung dieses Schrittes.

Zeitplan und Verfahren des geplanten Demokratiefördergesetzes

Seit Ende Januar läuft bereits die übliche Anhörung beteiligter Verbände, die für Gesetzgebungsverfahren dieser Art standardmäßig durchgeführt wird. Die Vorlage für den konkreten Gesetzentwurf soll nach aktuellen Planungen im Mai dieses Jahres erstellt und anschließend dem Berliner Senat zur Beratung vorgelegt werden. Die zuständige Sozialverwaltung, die auch für die Themenbereiche Vielfalt und Antidiskriminierung verantwortlich ist, geht davon aus, dass der Gesetzentwurf bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 2. Juli im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden könnte.

Sozialsenatorin Kiziltepe äußerte sich entschlossen: „In Zeiten, in denen unsere Demokratie immer öfter angegriffen wird, setzt Berlin mit dem Landesdemokratiefördergesetz ein klares Zeichen.“ Die SPD-Politikerin betonte weiterhin, dass das geplante Gesetz den zahlreichen Trägerorganisationen und Engagierten den notwendigen Rückhalt und den sicheren Rahmen geben solle, den ihre wichtige Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verdiene.

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Ziele und Inhalte des geplanten Gesetzes

Das primäre Ziel des Landesdemokratiefördergesetzes besteht darin, die Förderung der Demokratie als eine dauerhafte staatliche Aufgabe festzuschreiben und rechtlich zu verankern. Das Gesetz soll die Grundlage dafür bilden, die längerfristige Förderung von Organisationen zu ermöglichen, die mit konkreten Projekten in diesem gesellschaftlich relevanten Bereich aktiv sind. In der praktischen Konsequenz sollen dadurch auch Kürzungen aus reinen Spargründen, die in der Vergangenheit für erhebliche Kritik gesorgt hatten, deutlich erschwert werden.

Kiziltepe unterstrich die politische Motivation hinter dem Vorhaben: „Wir stehen an der Seite der Träger und Engagierten, die mit Mut und Ausdauer für Zusammenhalt, Vielfalt und Respekt eintreten – und Rechtsextremismus, Antisemitismus und jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschlossen widersprechen.“

Skepsis und Kritik aus der Opposition

Obwohl sich CDU und SPD bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik darauf verständigt hatten, ein Demokratiefördergesetz auf Landesebene zu erarbeiten, äußerte die CDU-Fraktion keine konkrete Einschätzung dazu, ob das Gesetz tatsächlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könne. Aus den Reihen der Opposition gibt es bereits deutliche Zweifel an diesem ambitionierten Zeitplan.

Werner Graf, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, wirft der Regierungskoalition vor, sich mit dem Verfahren zu viel Zeit gelassen zu haben. Seiner Ansicht nach wurde die Verbändeanhörung zu spät gestartet, um eine ernsthafte Mitgestaltung aller Beteiligten zu ermöglichen und einen Beschluss noch vor der parlamentarischen Sommerpause realistisch umzusetzen.

Graf kritisierte scharf: „Das chaotische Verfahren des Senats schadet unserer Demokratie.“ Er verwies dabei auf die zunehmenden Herausforderungen, denen die Demokratie gegenüberstehe: „Das Erstarken der extremen Rechten, russische Einflussnahme auch in Deutschland durch Hacker und Bots sowie der zunehmende Antisemitismus stellen eine ernste Gefahr dar.“

Die politische Debatte um das erste Landesgesetz zur Demokratieförderung in Deutschland zeigt somit nicht nur den Willen zu einer stärkeren institutionellen Verankerung demokratischer Werte, sondern auch die kontroversen Diskussionen um Verfahren und Zeitplan in der Berliner Landespolitik.

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