Berlin schützt Kleingärten per Gesetz: Dauerhafter Erhalt für Zehntausende Parzellen
Berlin schützt Kleingärten per Gesetz: Dauerhafter Erhalt

Berlin schützt Kleingärten per Gesetz: Dauerhafter Erhalt für Zehntausende Parzellen

Für die mehr als 70.000 Kleingärtner in Berlin kommt eine erfreuliche Nachricht aus dem Landesparlament. Der Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Zehntausende Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden dauerhaft sichern soll. Die finale Verabschiedung im Plenum wird in einer Woche erwartet.

Strikte Regeln für Umwidmungen und Ersatzflächen

Das neue Gesetz sieht vor, dass Gartenanlagen in Zukunft nur noch unter sehr engen Voraussetzungen umgewidmet oder abgebaut werden dürfen. Erlaubt sind solche Maßnahmen ausschließlich für wichtige öffentliche Bauvorhaben, wie beispielsweise den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Krankenhäuser. In der Regel muss für jede Umwidmung das Abgeordnetenhaus explizit zustimmen, was einen zusätzlichen Schutz darstellt.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Verpflichtung, betroffenen Kleingärtnern im Falle einer Umwidmung Ersatzflächen in vergleichbarer Größe anzubieten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Gartenkultur in Berlin trotz möglicher Bauprojekte langfristig erhalten bleibt.

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Öffentlicher Zugang und umfassende Flächensicherung

Ebenfalls im Gesetz verankert ist die Regelung, dass die Wege innerhalb der Kleingartenanlagen ganzjährig für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich sein müssen. Damit können sich auch Menschen ohne eigenen Garten in den grünen Oasen erholen, etwa bei Spaziergängen. Diese Öffnung stärkt die soziale Funktion der Kleingärten als Erholungsraum für alle Berlinerinnen und Berliner.

Nach aktuellen Angaben der Umweltverwaltung existieren in Berlin insgesamt 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen. Diese erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was beeindruckende drei Prozent der gesamten Stadtfläche ausmacht. Allerdings betrifft das neue Gesetz konkret nur gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar einnehmen. Kleingärten auf anderen Flächen, wie beispielsweise denen der Deutschen Bahn, fallen nicht unter den Schutz des Gesetzes.

Mehr Rechtssicherheit und ökologische Vorteile

Die CDU-Fraktion, die den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben hat, betont die positiven Auswirkungen. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Zehntausende Berliner Familien“, erklärte Danny Freymark, Sprecher für Klima- und Umweltschutz der CDU-Fraktion. Er fügte hinzu: „Kleingärten sind künftig keine einfache Reservefläche mehr.“ Stattdessen genießen sie nun einen sehr hohen Schutzstandard, der auch der Sicherung der Biodiversität und der Stärkung des Stadtklimas dient.

Positive Resonanz vom Gartenfreunde-Verband

Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde hat das Gesetz bereits vor einigen Monaten ausdrücklich begrüßt. Zwar werde nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, aber die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten schrumpfe nicht weiter. Der auf Landesebene etablierte Schutz geht deutlich über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes hinaus und setzt damit neue Maßstäbe für den Erhalt urbaner Grünflächen.

Insgesamt markiert das Gesetz einen bedeutenden Schritt zur nachhaltigen Stadtentwicklung in Berlin. Es verbindet den Schutz wertvoller Grünflächen mit sozialen und ökologischen Zielen und bietet langfristige Perspektiven für die Kleingartenkultur in der Hauptstadt.

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