Schulpflicht in Berlin während BVG-Warnstreiks nicht ausgesetzt
Die Berliner Bildungsverwaltung hat entschieden, dass die Schulpflicht am Freitag trotz der umfangreichen Warnstreiks bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht ausgesetzt wird. Allerdings können Schüler in begründeten Einzelfällen zu Hause bleiben, wenn ihre regulären Transportmittel wie Busse, U-Bahnen oder Trams nicht verkehren und keine alternativen Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Umsichtige Regelungen und Ausnahmeregelungen
In einem Rundschreiben an die öffentlichen Schulen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, bittet die Bildungsverwaltung um umsichtige Handhabung der Situation. Da die Schulpflicht weiterhin gilt, schlägt die Behörde vor, betroffenen Schülern Aufgaben mitzugeben oder andere alternative Lernangebote zu unterbreiten. Für Auszubildende besteht zudem die Möglichkeit, stattdessen in ihren Betrieb zu gehen.
Entscheidung liegt bei den Schulen
In jedem Fall müssen Schüler oder deren Eltern die Schule über Transportprobleme informieren. Die endgültige Entscheidung über eine Beurlaubung oder nachträgliche Entschuldigung obliegt grundsätzlich der jeweiligen Schule. Die Bildungsverwaltung zeigte sich zuversichtlich, dass die Schulen vor Ort gute Entscheidungen zur Absicherung des Unterrichts und des Ganztagsbetriebs treffen werden.
Auswirkungen des BVG-Warnstreiks
Wegen des Warnstreiks bei den Berliner Verkehrsbetrieben fahren am Freitag und Samstag keine Trams und U-Bahnen. Auch fast alle Buslinien verkehren nicht. Einzig die S-Bahn bleibt in Betrieb, da sie zur Deutschen Bahn gehört und nicht vom Streik betroffen ist. Die Frage, wie voll die Klassenzimmer in Berliner Schulen während des Streiktages sein werden, bleibt vorerst offen.
Die Bildungsverwaltung betont, dass die Schulpflicht ein hohes Gut darstellt, gleichzeitig aber Verständnis für individuelle Transportprobleme während des Streiks vorhanden ist. Die flexiblen Regelungen sollen sicherstellen, dass der Unterrichtsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird, während Schüler mit tatsächlichen Anreiseschwierigkeiten nicht benachteiligt werden.



