Berliner Kleingartenverband feiert neues Gesetz als Meilenstein für grüne Oasen
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde zeigt sich begeistert über das kürzlich verabschiedete Berliner Kleingartengesetz. „Das ist ein Meilenstein in der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens“, betonte Vizepräsident Thorsten Fritz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung werden etwa 80 Prozent der wertvollen Kleingartenflächen in der Hauptstadt dauerhaft geschützt und für kommende Generationen bewahrt.
Herzstück des Gesetzes: Ersatzflächen bei Inanspruchnahme
„Besonders wichtig ist für uns, dass Ersatzflächen bereitgestellt werden müssen, wenn es doch zu Inanspruchnahmen kommen sollte“, erklärte Fritz weiter. Dieser zentrale Punkt sei für ihn persönlich das „Herzstück“ der gesamten Gesetzesvorlage. Durch diese klare Regelung werde einem möglichen Rückgang der Kleingartenareale aktiv entgegengewirkt und das kostbare Stadtgrün bleibe den Bürgerinnen und Bürgern Berlins langfristig erhalten.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte zuvor ein umfassendes Gesetz beschlossen, das rund 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden dauerhaft absichert. Konkret bedeutet dies:
- Gartenanlagen dürfen nur noch in bestimmten, klar definierten Ausnahmefällen abgerissen werden
- Zu diesen Ausnahmen zählen beispielsweise der Bau von bezahlbaren Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten oder dringend benötigten Krankenhäusern
- In der Regel muss das Abgeordnetenhaus solchen Abrissplänen ausdrücklich zustimmen
- Betroffenen Kleingärtnern müssen zudem Ersatzflächen in vergleichbarer Größe und in räumlicher Nähe angeboten werden
Verband hat noch konkrete Verbesserungswünsche
Trotz der überwiegenden Zustimmung äußerte der Verband einige kritische Punkte. So bedauerten die Gartenfreunde, dass das neue Gesetz noch keine zufriedenstellende Lösung für Kleingartenflächen auf privatem Grund und Boden bietet. Hier besteht aus Sicht des Verbandes weiterhin dringender Handlungsbedarf.
Ebenfalls kritisch sieht der Landesverband die sogenannte „Bagatellregelung“, nach der landeseigene Kleingartenflächen unter 0,5 Hektar von der zwingenden Beteiligung des Abgeordnetenhauses bei Abrissplänen ausgenommen sind. Die Berliner Gartenfreunde wünschen sich hier eine Korrektur dieser Bestimmung.
„Aber deshalb stellen wir das Gesetz im Großen und Ganzen nicht infrage“, stellte Vizepräsident Fritz klar. „Berlins Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben dieses Gesetz verdient.“ Die überwiegend positive Bewertung überwiegt deutlich, auch wenn einige Details noch optimiert werden könnten.
Die neuen gesetzlichen Regelungen markieren einen wichtigen Schritt zur Bewahrung der grünen Lungen Berlins und unterstreichen den hohen Stellenwert, den Kleingärten für die Lebensqualität in der wachsenden Metropole besitzen. Sie dienen nicht nur der Erholung und Freizeitgestaltung, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum städtischen Mikroklima und zur biologischen Vielfalt.



