Brandenburg verschärft Regeln für parlamentarische Debatten
Der Brandenburger Landtag hat am Mittwoch eine umstrittene Neuregelung beschlossen, die künftig Ordnungsgelder für Abgeordnete vorsieht. Mit den Stimmen von SPD und CDU und gegen den Widerstand von AfD und BSW wurde die Maßnahme verabschiedet, die bei beleidigenden oder unflätigen Äußerungen in Parlamentsdebatten greifen soll.
Bis zu 1000 Euro Strafe bei Verletzung der Würde
Künftig können die Landtagspräsidentin oder ihre Stellvertreterinnen Ordnungsgelder von bis zu 1000 Euro verhängen, wenn die Ordnung oder Würde des Parlaments nicht nur geringfügig verletzt wird. Diese Regelung soll nach Angaben der Befürworter dazu beitragen, das parlamentarische Klima zu verbessern und respektvolle Debatten zu fördern.
Wie der SPD-Abgeordnete Ludwig Scheetz in der Debatte erklärte, folgt Brandenburg damit dem Beispiel des Bundestags sowie der Landtage in Bayern und Hessen, wo ähnliche Maßnahmen bereits angewendet werden. Insgesamt seien in Deutschland bislang sieben Mal Ordnungsgelder gegen Abgeordnete verhängt worden.
Kontroverse Reaktionen aus den Fraktionen
Die Einführung der Ordnungsgelder löste heftige Kontroversen im Landtag aus. „Niemand will die Opposition unterdrücken, niemand will die kritische Rede verbieten“, betonte Scheetz. „Aber was auch nicht zur Demokratie gehört, sind kalkulierte Grenzverletzungen.“
Der AfD-Abgeordnete Dennis Hohloch warf den übrigen Fraktionen dagegen vor: „Es geht darum, die AfD mundtot zu machen.“ Er verteidigte zugleich umstrittene Formulierungen aus anderen Parlamentsdebatten und kündigte an, dass die AfD Klage gegen die Neuregelung vor dem Landesverfassungsgericht erheben werde.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Steeven Bretz verwies darauf, dass es völlig ausreiche, sich an die allgemeinen Regeln des Anstands zu halten, um Ordnungsgelder zu vermeiden. „Die AfD gebe sich ansonsten immer als Hüter von Normen und Werten, sie müsse sich lediglich auch selbst daran halten“, so Bretz.
BSW lehnt Maßnahme grundsätzlich ab
Auch das BSW wandte sich gegen die Ordnungsgelder. Der parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel erklärte: „Die BSW-Fraktion lehnte und lehnt eine solche Ordnungsmaßnahme ab.“ Er äußerte Bedenken, dass bereits die Verwendung bestimmter Wörter zu Ermahnungen führen könne.
Peschel betonte: „Über der Landtagsdebatte sollte nie das Damoklesschwert eines Ordnungsgeldes hängen.“ Stattdessen wolle man die Demokratie und die kontroverse Parlamentsdebatte stärken.
Historische Beispiele und praktische Umsetzung
In der Debatte wurden konkrete Beispiele aus anderen Parlamenten genannt, bei denen Ordnungsgelder verhängt wurden. So habe in Hessen ein Parlamentsmitglied seinen Kollegen vorgeworfen: „An Ihren Händen klebt Blut“ – eine Äußerung, die zu einer Geldstrafe führte.
Die neue Regelung in Brandenburg sieht vor:
- Ordnungsgelder von bis zu 1000 Euro
- Verhängung durch Landtagspräsidentin oder Stellvertreter
- Bei nicht nur geringfügiger Verletzung der parlamentarischen Würde
- Anwendung bei beleidigenden oder unflätigen Äußerungen
Mit dieser Entscheidung positioniert sich Brandenburg als weiteres Bundesland, das auf finanzielle Sanktionen setzt, um das Diskussionsklima im Parlament zu verbessern. Die praktische Umsetzung und mögliche verfassungsrechtliche Überprüfung bleiben abzuwarten.



