Brandenburgs neues Jagdgesetz: Wolf im Fokus, doch Mufflons und Wildbestände im Zentrum
Brandenburg: Jagdgesetz mit Wolf, Schutz für Mufflons

Brandenburgs Jagdgesetz: Wolf im Fokus, doch andere Tiere im Zentrum

Die Koalition aus SPD und CDU in Brandenburg plant eine bedeutende Änderung des Landesjagdgesetzes, die am Mittwoch im Potsdamer Landtag in zweiter und abschließender Lesung beraten werden soll. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte steht die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, doch hinter den Kulissen spielen ganz andere tierische Themen eine entscheidende Rolle.

Wolf soll ins Jagdrecht: Bürokratieabbau als Ziel

Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) betonte am Dienstag, dass das Ziel der Neuregelung darin bestehe, durch die Überführung des Wolfsmanagements ins Jagdrecht handlungsfähiger zu werden. „Unser Ziel ist es, durch die Überführung des Wolfsmanagements ins Jagdrecht handlungsfähiger zu sein und somit schadensstiftende Wölfe einfacher entnehmen zu können“, erklärte sie. Unter den bisherigen Regelungen des Artenschutzrechts sei dies in Deutschland häufig zu langwierig, bürokratisch und mit großer Rechtsunsicherheit verbunden gewesen.

Für ein dauerhaftes und akzeptanzbasiertes Mit- und Nebeneinander von Wolf und Mensch sei es entscheidend, den Herdenschutz zu verbessern und gleichzeitig Wölfe effektiv zu bejagen, die gelernt hätten, den Herdenschutz zu überwinden oder in bestimmten Gebieten auffällig viele Nutztierrisse verursachen.

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Mufflons erhalten ganzjährigen Schutz

Während die Frage der Wolfsbejagung seit Jahren leidenschaftlich diskutiert wird, sind es andere Aspekte, die in der Neuregelung eine zentrale Rolle spielen. So wird das Mufflon, das nur noch vereinzelt in Brandenburg vorkommt und dessen Bestände vor allem dem Wolf zum Opfer gefallen sind, künftig ganzjährig vor der Bejagung geschützt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die bereits stark dezimierten Populationen dieser Wildschafe zu stabilisieren und vor weiterem Rückgang zu bewahren.

Verkürzte Jagdzeiten und Abschaffung von Mindestabschüssen

Die Jagdzeiten für Rot- und Damwild werden im Januar um zwei Wochen verkürzt: Sie dürfen nur noch bis zum 15. Januar gejagt werden. Zudem soll es keinen Mindestabschuss mehr für einjährige Tiere geben. Diese Änderungen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Wildbestände zu schützen und gleichzeitig tierschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Landesjagdverband begrüßt Korrekturen

Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) betonte, dass der Gesetzentwurf erstmals seit Jahren die Chance biete, Fehlentwicklungen im Jagdrecht zu korrigieren. „Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist ein notwendiger erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Präsident Dirk-Henner Wellershoff. Bei inzwischen über 1.500 Wölfen in Brandenburg müsse jedoch im nächsten Schritt auch eine reguläre, rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Bestandsbewirtschaftung möglich werden.

Der Verband begrüßt zudem die geplante Abschaffung des Mindestabschusses für einjährige Tiere beim Rot- und Damwild. „Im ganzen Land sind die Bestände des wiederkäuenden Schalenwildes seit mehr als zehn Jahren teils dramatisch rückläufig“, so Wellershoff. „Wer hier weiterhin auf starre Mindestabschüsse setzt, riskiert eine weitere Schwächung unserer Wildpopulationen.“

Kritik vom Ökologischen Jagdverein

Der wesentlich kleinere „Ökologische Jagdverein Brandenburg“ warnte dagegen vor einem Verzicht auf Mindestabschusspläne beim Rot- und Damwild. „Es wäre im Sinne einer waldorientierten Jagd dringend erforderlich, dass auch die Jagdzeit bis 31. Januar beibehalten wird“, schrieb Vorsitzender Eckhard Fuhr in einem Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke. Alle Waldbesitzerverbände, der Forstausschuss des Landes und der Landesbetrieb Forst stünden hinter dieser Forderung.

Fuhr kritisierte, dass der Landesjagdverband Brandenburg ohne jede sachliche Grundlage das Bild eines Niedergangs der Schalenwildbestände an die Wand male und dabei immer wieder die völlig frei erfundene Zahl von 1500 Wölfen anführe, die im Land angeblich Rehe und Hirsche dezimieren. Niemand zwinge Jäger dazu, bis zum 31. Januar zu jagen, aber der Landesjagdverband wolle diejenigen, die das aus guten Gründen wollten, daran hindern – dafür gebe es „nicht die geringste Berechtigung und keinen sachlichen Grund“.

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Ausblick auf die parlamentarische Beratung

Die geplante Änderung des Landesjagdgesetzes verspricht, eine der umfassendsten Neuregelungen im brandenburgischen Jagdrecht der letzten Jahre zu werden. Während der Wolf im öffentlichen Diskurs dominiert, zeigen die detaillierten Bestimmungen zu Mufflons, Jagdzeiten und Abschussquoten, dass es bei dieser Reform um weit mehr geht als nur um die Bejagung einer einzelnen Tierart. Die Abstimmung im Landtag wird zeigen, ob die verschiedenen Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd in einem ausgewogenen Kompromiss vereint werden können.