Hilfeschrei einer Mutter: Kein Kita-Platz, Tochter 900 km entfernt
Hilfeschrei: Kind 900 km entfernt wegen fehlendem Kita-Platz

Die junge Mutter Laura Bachmann, geboren in Rostock, lebt jetzt in Edensbach bei Waldburg in Baden-Württemberg. Sie arbeitet als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg. Ihre fünfjährige Tochter jedoch ist 900 Kilometer weit weg in Rostock bei der Großmutter. Der Grund: Es gibt keinen Ganztags-Kita-Platz für das Kind.

Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz

Laura Bachmann zog am 4. April 2026 nach Edensbach, weil sie die Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg antrat. „Ich bin sehr froh, dass ich den Job bekommen habe“, sagt die studierte Asienwissenschaftlerin. „Als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen.“ Die Stelle war als Vollzeit ausgeschrieben. Bei Vertragsunterschrift verließ sich Bachmann darauf, einen Kita-Platz für ihre Tochter zu erhalten. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung: Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII).

Der Haken: Nur eingeschränkte Betreuungszeiten

Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar zu, Bachmanns Tochter aufzunehmen, jedoch nur an zwei Tagen bis 14:30 Uhr, freitags bis 14 Uhr – die regulären Öffnungszeiten. Eine andere Kita gibt es nicht, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg. „Mir tut die Trennung sehr weh“, sagt Bachmann. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben, aber das kann keine Dauerlösung sein.“

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Versuchte Lösungen

Das Jugendamt bot an, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kindergartenzeit zu finanzieren. Dafür müsste sich eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt“, so Bachmann, „aber im Umkreis von zehn Kilometern hat scheinbar niemand eine entsprechende Ausbildung.“ Das Jugendamt würde auch die Kosten einer Ausbildung übernehmen, falls sich jemand zur Betreuung bereit erklärt. Auch das blieb erfolglos. Der Kindergarten Vogelnest könnte die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweiten, doch dafür fehlt Personal – bei der geringen Kinderzahl rechnet sich das nicht.

Rechtlich korrekt, aber unbefriedigend

Der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz beinhaltet nicht zwingend Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist die rechtliche Lage korrekt. Für Bachmann ist das kein Trost. Sie sagt: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. In Waldburg zahle ich die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung.“

Hoffnung auf Hilfe

Bachmann hofft, dass sich über diesen Artikel doch noch eine Betreuungsperson findet – entweder fertig ausgebildet oder bereit, eine kurze Ausbildung zu absolvieren. Die Betreuungsperson müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen. Falls sich niemand findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Wer helfen möchte, kann sich per E-Mail melden.

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