Newcastle-Krankheit in Brandenburg: 23.000 Puten müssen getötet werden
Im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg ist die für Vögel hoch ansteckende Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Trotz bestehender Impfpflicht für Geflügel musste der Ausbruch in einem Putenmastbestand festgestellt werden, was zur tierschutzgerechten Tötung aller etwa 23.000 Tiere führt.
Umgehende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet
Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium bestätigte den Ausbruch und leitete umgehend umfassende Bekämpfungsmaßnahmen ein. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree erließ eine Tierseuchenallgemeinverfügung, die neben der Tötung der Tiere auch die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb vorsieht.
Im Betrieb waren zuvor erhöhte Tierverluste und klinische Auffälligkeiten aufgetreten, die zur Entnahme von Proben führten. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte schließlich den Ausbruch der Newcastle-Krankheit. Für Menschen stellt das Virus dabei keine Gefahr dar.
Impfpflicht konnte Ausbruch nicht verhindern
Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung, die für Geflügel wie Hühner und Puten oft tödlich verläuft. In Deutschland gilt für diese Tierarten eine generelle Impfpflicht. Auch der betroffene Bestand im Landkreis Oder-Spree war ordnungsgemäß geimpft worden.
Allerdings war die Grundimmunisierung der Jungtiere zum Zeitpunkt des Ausbruchs noch nicht vollständig abgeschlossen, was eine Infektion mit dem Virus ermöglichte. Das Ministerium betonte, dass es sich um den ersten Ausbruch der Newcastle-Krankheit bei Hausgeflügel in Brandenburg seit dem Jahr 1996 handelt.
Auswirkungen und weitere Maßnahmen
Die Tötung der 23.000 Puten erfolgt unter strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben, um Leiden der Tiere zu vermeiden. Die Schutzzone dient dazu, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern und benachbarte Geflügelbestände zu schützen.
Landwirtschaftsbetriebe in der Region werden aufgefordert, besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten und verdächtige Symptome umgehend zu melden. Das Ministerium überwacht die Situation kontinuierlich und steht in engem Austausch mit den lokalen Veterinärbehörden.



