BGH-Urteil zu Nord-Stream-Sabotage löst politische Kontroversen in Mecklenburg-Vorpommern aus
BGH-Urteil zu Nord-Stream löst politische Kontroversen aus

BGH-Urteil zu Nord-Stream-Sabotage löst politische Kontroversen in Mecklenburg-Vorpommern aus

Drei Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 ermitteln die deutschen Behörden mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesgerichtshofes weiter gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher der Sabotageaktion. Der Beschluss des höchsten deutschen Gerichts vom 10. Dezember 2025, der die Haftbeschwerde eines beschuldigten Offiziers ablehnte, hat nun politische Wellen in Mecklenburg-Vorpommern geschlagen.

AfD-Kritik an Selenskyj-Einladung zur Sicherheitskonferenz

Im Vorfeld der Münchner Sicherheitskonferenz hat der AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster die Einladung an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj scharf kritisiert. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion bezeichnete die Teilnahme Selenskyjs als „eine Provokation und zugleich ein Armutszeugnis für Deutschland“. Diese Äußerung steht in direktem Zusammenhang mit dem BGH-Beschluss zum Nord-Stream-Anschlag.

Der Bundesgerichtshof hatte in seiner 30-seitigen Begründung festgestellt, dass es sich bei der Pipeline-Sprengung um einen vom ukrainischen Geheimdienst gesteuerten Sabotageakt gehandelt habe. Der kürzlich von Italien nach Deutschland ausgelieferte Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit wurde vom BGH als „hochwahrscheinlich“ der Koordinator der Sprengung identifiziert.

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Försters Vorwürfe und rechtliche Einordnung

„Wer kann noch Zweifel daran haben, dass dieser Anschlag mit Wissen Selenskyjs erfolgt ist und dieser damit als Drahtzieher dieses gegen Deutschland gerichteten Sabotageakts zu sehen ist?“, fragt Förster in seiner Stellungnahme. Der BGH vermeidet zwar direkte Vorverurteilungen in Richtung des ukrainischen Präsidenten, geht jedoch von einer staatlichen Steuerung des Geschehens aus.

Interessant ist Försters Verwendung des Begriffs „deutsche Infrastruktur“ für die Nord-Stream-Pipelines. Tatsächlich gehören die Röhren nicht dem deutschen Staat: Nord Stream 2 ist vollständig im Besitz des russischen Gazprom-Konzerns, der auch 51 Prozent an Nord Stream 1 hält. Die restlichen Anteile verteilen sich auf mehrere westeuropäische Unternehmen, darunter auch deutsche Konzerne.

Rechtliche Grundlage der deutschen Ermittlungen

Der Bundesgerichtshof setzte sich ausführlich mit der Frage der deutschen Strafgewalt auseinander. Die Richter stellten klar: „Für die Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee ist deutsche Strafgewalt gegeben, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat.“ Der Beschuldigte habe eine Anlage der öffentlichen Versorgung außer Tätigkeit gesetzt und sich damit gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt.

Obwohl die Pipelines in privatrechtlicher Hand liegen, wurden sie laut BGH „im staatlichen Interesse Deutschlands sowie mit politischer Unterstützung der Bundesrepublik errichtet und betrieben“. Die Richter betonten, dass es sich um zivile Infrastruktureinrichtungen handle, die keine legitimen Angriffsobjekte im Krieg zwischen Russland und der Ukraine darstellten.

Kritik an einseitiger Darstellung

Daniel Peters, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, übt deutliche Kritik an Försters einseitiger Darstellung: „Ich finde es verheerend, dass sich Herr Förster an diesem Beispiel so echauffiert, aber nicht mit einer Silbe die massiven Angriffe Russlands thematisiert.“ Damit ignoriere Förster die Barbarei Putins an der ukrainischen Zivilbevölkerung.

Peters weist darauf hin, dass die permanenten russischen Angriffe auf die ukrainische Infrastruktur die Schadenshöhe der Pipeline-Zerstörung bei Weitem überschreiten dürften – ganz zu schweigen von den vielen ukrainischen Todesopfern. Gleichwohl betont der CDU-Politiker, dass die deutschen Behörden natürlich gegen die Verdächtigen des Nord-Stream-Anschlags ermitteln müssten.

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Försters Rechtfertigung und weitere Entwicklungen

Auf Nachfrage zu seiner einseitigen Darstellung erklärte Förster: „Natürlich ist die Zerstörung der zivilen Infrastruktur völkerrechtswidrig und für die Menschen fürchterlich, wie alles an diesem Krieg. Allerdings gilt das für beide Seiten.“ Der AfD-Abgeordnete verwies auf ukrainische Gegenangriffe auf Kraftwerke, Öllager und sogar Ölfrachter im offenen Meer, die als Erfolge gemeldet worden seien.

Die politischen Kontroversen um das BGH-Urteil zeigen, wie sehr der Nord-Stream-Anschlag auch drei Jahre nach dem Ereignis die politische Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus prägt. Während die Ermittlungen der deutschen Behörden mit richterlicher Zustimmung weitergehen, bleibt die politische Bewertung des Geschehens stark umstritten.