Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern: Beratung vor Bestrafung
Schwerin • Sebastian Schmidt (Die Linke), seit Ende 2022 Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern, verfolgt einen klaren Ansatz: „Beratung statt Bußgeld“. Im ausführlichen Gespräch mit dem Nordkurier erläutert der oberste Datenschützer des Landes seine Philosophie und die praktische Umsetzung im norddeutschen Flächenland.
Datenschutz als Grundrechtsschutz
Viele Menschen empfinden Datenschutz als lästige Pflicht, doch Schmidt betont den grundrechtlichen Charakter: „Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern Grundrechtsschutz“. In Mecklenburg-Vorpommern sei der Datenschutz sogar ausdrücklich in der Landesverfassung verankert. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das seit dem Volkszählungsurteil von 1983 in Deutschland gilt, bedeute, dass jeder Mensch selbst über die Verwendung seiner Daten entscheiden können soll.
Gleichzeitig räumt Schmidt ein, dass viele Vereine, Firmen und Kommunen die Regeln als zu kompliziert empfinden. „Aus meiner Sicht wird Datenschutz häufig komplizierter gemacht, als er sein müsste“, erklärt er. Oft reichten klare Rechtsgrundlagen in Satzungen oder Gesetzen aus, statt für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung einzuholen.
Videoüberwachung als Klassiker
Ein Thema dominiert die Beschwerden beim Landesdatenschutzbeauftragten: nachbarschaftliche Videoüberwachung. Klingelkameras und Überwachungseinrichtungen am Haus führen regelmäßig zu Konflikten. „Das ist tatsächlich der Klassiker“, so Schmidt.
Die Lösung sei oft einfach: Was auf dem eigenen Grundstück passiere, dürfe gefilmt werden. Problematisch werde es, wenn öffentlicher Raum oder Nachbargrundstücke miterfasst würden. „Meine Mitarbeiter stellen in der Praxis häufig fest, dass diese Kamerastreitigkeiten oft Stellvertreterkonflikte für ganz andere Nachbarschaftsprobleme sind“.
Bußgelder nur im Ausnahmefall
Schmidts Herangehensweise ist geprägt von Dialog: „Viele Menschen handeln nicht aus bösem Willen. Sie wollen nur sehen, wer an der Tür klingelt, merken aber nicht, dass der Gehweg oder Autokennzeichen mit aufgezeichnet werden“. Wenn seine Behörde darauf hinweise, sei die Einsicht oft groß.
Bußgelder werden in der Regel nicht sofort verhängt. „Das ist stets eine Einzelfallentscheidung, bei der es auch darauf ankommt, ob die Betroffenen Einsicht zeigen“, erklärt Schmidt. Bisher suchen seine Mitarbeiter in vielen Fällen die Betroffenen persönlich auf, was im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern mit erheblichem Aufwand verbunden sei.
Unternehmen: Meldepflicht und Prävention
Bei Datenschutzverstößen in Unternehmen gelte eine Meldepflicht. Schmidt betont jedoch: „Wichtig ist für uns vor allem, dass der Fehler abgestellt wird“. Wenn ein Unternehmen eine Datenpanne melde, Gegenmaßnahmen ergreife und Mitarbeitende sensibilisiere, sei die Sache in der Regel erledigt.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen fühlten sich oft überfordert. „Absolut“, bestätigt Schmidt. „Unsere Wirtschaft ist stark von kleinen Betrieben geprägt“. Deshalb agiere seine Behörde mit Augenmaß und verstehe sich ausdrücklich als präventive Einrichtung.
Großkonzerne als Herausforderung
Eine besondere Herausforderung stellen für Schmidt die großen Tech-Konzerne dar: „Bei unseren heimischen Unternehmen sind Daten Mittel zum Zweck. Bei globalen Großkonzernen wie Meta, Alphabet oder Amazon sind Daten der Zweck selbst“. Diese Konzerne verfügten über enorme Marktmacht, weshalb das Thema digitale Souveränität immer wichtiger werde.
Für Privatpersonen sei es extrem schwierig, den Datenkraken zu entkommen, besonders in sozialen Medien, wo Daten Geschäftsmodell seien. Medienkompetenz spiele daher eine immer größere Rolle. Schmidts Behörde engagiere sich mit Projekten wie den „Medienscouts“ oder familienorientierten Angeboten, um Medienkompetenz in die Breite zu tragen.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Ein großes Zukunftsthema ist Künstliche Intelligenz. Schmidt berät zunehmend zum KI-Einsatz in Wirtschaft und öffentlichem Bereich. „KI kann helfen, Fachkräftemangel abzufedern – wenn sie datenschutzkonform eingesetzt wird“. Geschlossene Systeme, keine personenbezogenen Daten im Prompt und möglichst europäische Anbieter seien zentrale Punkte.
Gleichzeitig zeigten Beispiele aus der medizinischen Forschung enorme Chancen. Durch gesetzliche Änderungen könnten Gesundheitsdaten in Mecklenburg-Vorpommern heute widerspruchsbasiert für Forschung genutzt werden. „KI hilft etwa bei der Früherkennung von Sepsis, der Krebsdiagnostik oder der besseren Ressourcenplanung in Krankenhäusern“, so Schmidt. Datenschutz und Innovation seien keine Gegensätze, sondern könnten Hand in Hand gehen.



