Feuerwehreinsatz ohne Maschinist: Warum Lkw-Fahrer nicht einfach einspringen dürfen
Feuerwehreinsatz ohne Maschinist: Lkw-Fahrer dürfen nicht einspringen

Feuerwehreinsatz ohne Maschinist: Warum Lkw-Fahrer nicht einfach einspringen dürfen

Die Sirene heult, die Mannschaft ist bereit, aber ein entscheidendes Mitglied fehlt: der Maschinist. In dieser Situation könnte man denken, ein Lastkraftwagenfahrer mit entsprechendem Führerschein könnte das Feuerwehrauto übernehmen. Doch so einfach ist es nicht, wie die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern in Malchow erklärt.

Gesetzliche Regelungen für den Einsatz

Wer im Notfall ein Feuerwehrfahrzeug führen darf, ist im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M‑V) genau festgelegt. Paragraph 7 Absatz 3 Nummer 2 besagt, dass Lkw-Fahrer nicht pauschal zur Unterstützung herangezogen oder zum Führen von Löschfahrzeugen eingesetzt werden dürfen. Die Hinzuziehung externer Personen ist nur in Ausnahmelagen und unter strengen Bedingungen erlaubt.

Öffentliche Feuerwehren dürfen externe Personen und Materialien nur dann in Anspruch nehmen, wenn eigene Kräfte und Mittel nicht ausreichen, keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht und keine anderen wichtigen Pflichten verletzt werden. Ein routinemäßiges Anhalten von Berufskraftfahrern ist damit ausgeschlossen.

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Besondere Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge

Die Begründung liegt in den besonderen technischen und fahrdynamischen Anforderungen von Feuerwehrfahrzeugen. Diese unterscheiden sich deutlich von regulären Lastkraftwagen, insbesondere durch den mitgeführten Wassertank. Für das sichere Fahren und die Bedienung der Fahrzeugtechnik, etwa der Pumpe, sind spezielle Schulungen vorgeschrieben, die ortsfremde Lkw-Fahrer in der Regel nicht besitzen.

Selbst wenn das Gesetz Ausnahmen zulässt, ist der Einsatz externer Personen in der Praxis kaum umsetzbar und aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Fehlt ein ausgebildeter Maschinist, meldet sich die Feuerwehr ordnungsgemäß bei der Integrierten Leitstelle. Diese organisiert dann Unterstützung durch benachbarte Wehren. Entsprechende Konstellationen sind überwiegend theoretischer Natur.

Führerscheinerwerb und Ausbildung

Damit stellt sich die Frage: Wie kommt eine Feuerwehr überhaupt an einen Maschinisten? Die Kameraden müssen entweder eine spezielle Schulung absolvieren, falls bereits ein Lkw-Führerschein vorhanden ist, oder den Führerschein neu erwerben. Nach Paragraph 2 BrSchG M‑V sind die Gemeinden verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, dazu zählt auch genügend qualifiziertes Fahrpersonal.

Um den Führerscheinerwerb zu stärken, sieht der im März im Landtag beratene Entwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz eine zusätzliche Möglichkeit vor. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig aus Mitteln der Feuerschutzsteuer Fahrlehrer dezentral anstellen können. Gegen Kostenbeteiligung können sie den Gemeinden die Ausbildung ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte anbieten oder Rahmenverträge mit Fahrschulen schließen. Der Entwurf des überarbeiteten Brandschutz- und Hilfegesetzes wird aktuell in der Landesregierung beraten.

Die Sicherheit im Einsatz hat oberste Priorität, weshalb klare gesetzliche Vorgaben und qualifiziertes Personal unverzichtbar sind. Die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf gut ausgebildete Maschinisten, um im Ernstfall schnell und effektiv helfen zu können.

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