Minister Backhaus: Wal-Rettung vor Poel nur geduldet, nicht genehmigt
Minister: Wal-Rettung nur geduldet, nicht genehmigt

Minister Backhaus: Wal-Rettungsmaßnahme vor Poel nur geduldet, nicht genehmigt

Inmitten des dramatischen Geschehens um einen gestrandeten Wal vor der Insel Poel hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) mit einer klärenden juristischen Erläuterung an die Öffentlichkeit gewandt. Der Minister betonte nachdrücklich, dass das Land keine offizielle Genehmigung für die private Rettungsaktion erteilt habe und eine solche auch rechtlich nicht möglich gewesen sei.

Rechtliche Grundlage für die Rettung fehlt

„Das Land hat keine Genehmigung für die Rettungsmaßnahme erteilt – und konnte eine solche auch nicht erteilen, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht“, erklärte Backhaus in einer offiziellen Stellungnahme. „Es ist mir besonders wichtig, an dieser Stelle für absolute Klarheit zu sorgen und Missverständnisse auszuräumen.“

Der Minister führte aus, dass nach geltendem Recht jede Privatperson ein verletztes oder hilfloses Tier aufnehmen darf, um es zu pflegen und später wieder auszuwildern. Bei besonders geschützten Arten wie dem Buckelwal bestehe lediglich eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Das von der privaten Rettungsinitiative vorgelegte Konzept sei daher rechtlich als Anzeige einer sogenannten Inobhutnahme zu bewerten.

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Prüfung und Duldung der Maßnahmen

„Unsere Aufgabe als Behörde war es folglich, dieses Konzept sorgfältig zu prüfen und zu entscheiden, ob es untersagt werden muss oder geduldet werden kann“, so Backhaus weiter. „Das entscheidende Kriterium bei dieser Bewertung war die Frage, ob dem Tier durch die geplanten Maßnahmen unzumutbare zusätzliche Leiden entstehen würden.“

Nach eingehender rechtlicher Prüfung sei festgestellt worden, dass das vorgelegte Rettungskonzept einen vorsichtigen und tiergerechten Ansatz verfolge. Daher habe das Land entschieden, die Maßnahme zu dulden. Aus rechtlicher Sicht habe kein ausreichender Grund für eine Untersagung bestanden, betonte der Umweltminister.

Reaktion des Wals auf Rettungsversuche

Parallel zu diesen juristischen Erklärungen setzten sich die Rettungsbemühungen vor Ort fort. Der gestrandete Buckelwal reagierte am Morgen mit heftigen Schlägen seiner mächtigen Schwanzflosse auf einen sich nähernden Taucher, was die schwierige Situation für alle Beteiligten verdeutlichte. Spezialgerät wie Bagger wurden mobilisiert, um den Wal behutsam zurück ins tiefere Wasser zu bringen.

Minister Backhaus wies abschließend darauf hin, dass die Duldung der Rettungsaktion keine Präzedenz für künftige Fälle schaffe. Jeder Einzelfall müsse individuell und unter strenger Beachtung des Tierschutzes sowie der gesetzlichen Vorgaben geprüft werden. Die Bevölkerung und alle Helfer vor Ort zeigten großes Engagement, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen blieben unverändert bindend.

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