Medizinstudium ohne Einser-Abi: MV erweitert Landarztquote um Zahnmedizin und Pharmazie
MV erweitert Landarztquote: Studium ohne Einser-Abi möglich

Medizinstudium ohne Bestnoten: MV startet erweiterte Landarztquote

In Mecklenburg-Vorpommern beginnt am 28. März 2026 eine neue Bewerbungsphase für Medizinstudienplätze über die sogenannte Landarztquote. Anders als bei der klassischen Zulassung über Top-Abiturnoten oder lange Wartezeiten bietet dieses Programm einen alternativen Zugang zum begehrten Studium.

Erweiterung auf Zahnmedizin und Pharmazie

Der Landtag hat im Januar 2026 beschlossen, die quotierte Vergabe von Studienplätzen deutlich auszuweiten. Neben der bestehenden Landarztquote für Humanmedizin werden nun erstmals auch eine Landzahnarztquote und eine Landapothekerquote eingeführt. Voraussetzung bleibt die Verpflichtung, nach dem Studium mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten Region des Bundeslandes zu arbeiten.

Konkrete Zahlen zur Platzvergabe:

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  • Humanmedizin: 42 statt bisher 32 Plätze an den Universitäten Rostock und Greifswald
  • Pharmazie: maximal sieben Plätze (nur in Greifswald möglich)
  • Zahnmedizin: acht Plätze über die Vorabquote
  • Zusätzlich: anteilige Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Neue Möglichkeit zum Fachrichtungswechsel

Ein bundesweit einmaliges Novum ist die Möglichkeit für Humanmedizin-Studenten, nach ihrer Approbation in unterbesetzte Facharztbereiche zu wechseln. Damit sollen speziell Augenärzte, HNO-Ärzte, Frauenärzte, Dermatologen, Urologen und Neurologen für den ländlichen Raum gewonnen werden. Das Gesundheitsministerium betont, dass dieser Fachrichtungswechsel in dieser Form deutschlandweit einzigartig ist.

Öffentlichkeitskampagne gestartet

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) erklärt: „Die erweiterte Landarztquote ist ein elementarer Baustein, um die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft sicherzustellen.“ Das Ministerium begleitet den Bewerbungsstart mit einer vierwöchigen Social-Media-Kampagne, großflächigen Plakaten an Bahnhöfen und Postkartenverteilungen in Rostock, Schwerin, Wismar, Stralsund und Greifswald.

Wichtige Einschränkungen und Bedingungen

Während erfolgreiche Bewerber für Humanmedizin bereits im Wintersemester 2026/2027 starten können, besteht für Pharmazie und Zahnmedizin noch keine Garantie. Die rechtlichen Voraussetzungen werden derzeit geschaffen, eine hundertprozentige Sicherheit gibt es jedoch nicht.

Die Abiturnote spielt bei der Auswahl nur eine untergeordnete Rolle. Stattdessen werden Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement und persönliche Eignung stärker berücksichtigt. Ministerin Drese hofft, damit gezielt auch Talente anzusprechen, „denen der klassische Weg in das Medizinstudium bisher vielleicht verwehrt geblieben ist“.

Wichtige Vertragsbedingungen:

  1. Verpflichtung zu mindestens zehn Jahren Tätigkeit in unterversorgten Gebieten
  2. Die Einstufung der Gebiete kann sich während des Studiums ändern
  3. Bei Vertragsbruch droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro

Bewerbungsvoraussetzungen und Fristen

Bewerber müssen bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Wer das Abitur erst im Sommer 2026 erhält, kann sich in dieser Runde nicht bewerben. Das Bewerbungsportal ist ab dem 28. März 2026 unter der angegebenen Adresse geöffnet.

Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium werktags an einer Telefon-Hotline sowie auf seiner Webseite mit detaillierten Auskünften zum Auswahlverfahren und den Bewerbungsmodalitäten.

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