Gartenabfälle verbrennen in Sachsen-Anhalt: Regionale Regeln und Alternativen
Viele Hobbygärtner in Sachsen-Anhalt greifen im Frühling und Herbst zum Feuer, um Laub, Äste und Zweige zu entsorgen. Doch diese Praxis ist nicht überall gestattet. Wir bieten einen detaillierten Überblick über die aktuellen Vorschriften und umweltfreundliche Optionen.
Verbot seit 2015: Grundlagen und Ausnahmen
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Verbrennen von Gartenabfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz deutschlandweit untersagt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder. Allerdings können Bundesländer, Landkreise und Kommunen Ausnahmen zulassen, wenn Kompostierung oder öffentliche Entsorgungsangebote nicht möglich sind. In der Regel ist dafür eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich.
Gründe für das Verbot: Umwelt- und Tierschutz
Das Verbot hat wichtige Hintergründe:
- Klimaschutz: Beim Verbrennen entstehen klimaschädliche Gase und Feinstaub, die bei Windstille die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken bergen.
- Tierschutz: Laubhaufen bieten Kleintieren wie Igeln Unterschlupf; ein Feuer kann für sie tödlich enden.
- Ressourcenschonung: Gartenabfälle enthalten wertvolle Nährstoffe, die durch Kompostierung dem Boden zurückgeführt werden können.
Regionale Unterschiede in Sachsen-Anhalt
In einigen Landkreisen Sachsen-Anhalts ist das Verbrennen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Hier die wichtigsten Regelungen:
Landkreis Wittenberg
In der Kernstadt Wittenberg und in Reinsdorf ist das Verbrennen nicht gestattet. In anderen Ortsteilen und in Wörlitz ist es vom 15. Februar bis 31. März 2026 wochentags von 9 bis 17.30 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr erlaubt. Im übrigen Kreisgebiet gilt diese Regelung seit dem 15. Oktober 2025.
Landkreis Stendal
Vom 1. Februar bis 15. März und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 ist das Verbrennen mittwochs bis samstags von 9 bis 18 Uhr gestattet, jedoch nur einmal in diesem Zeitraum. Feiertage sind ausgenommen.
Altmarkkreis Salzwedel
Laub und Grünschnitt können vom 1. März bis 15. April 2026 sowie vom 1. Oktober bis 15. November 2026 montags bis samstags von 11 bis 17 Uhr verbrannt werden.
Burgenlandkreis
Erlaubt ist das Verbrennen vom 1. bis 31. März 2026 und vom 1. bis 31. Oktober 2026 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Sonntage und Feiertage sind verboten. In bestimmten Gemarkungen wie Bad Bibra oder Zeitz gilt ein generelles Verbot.
Landkreis Harz
Gärtner dürfen Grünschnitt einmalig vom 1. März bis 20. April 2026 und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr verbrennen. In Orten wie Halberstadt ist es ganzjährig verboten.
In den Landkreisen Börde, Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz sowie in den kreisfreien Städten Magdeburg, Dessau und Halle ist das Verbrennen generell untersagt.
Umweltfreundliche Alternativen zum Verbrennen
Statt zu verbrennen, können Gartenabfälle sinnvoll wiederverwendet werden:
- Kompostieren: Auf dem Komposthaufen entsteht wertvoller Dünger, der die Bodenqualität verbessert.
- Beete abdecken: Eine Laubschicht schützt Pflanzen im Winter vor Frost und bietet Insekten und Kleintieren Schutz.
- Öffentliche Entsorgung: Über die Biotonne, kommunale Kompostieranlagen oder Wertstoffhöfe können Abfälle entsorgt werden. Viele Gemeinden bieten spezielle Laubsäcke oder -körbe an.
Wichtig: Das Ablagern von Laub im Wald gilt als illegale Müllentsorgung und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.



