Terminversäumnisse führen zu häufigen Bürgergeld-Kürzungen in Thüringen
Jobcenter in Thüringen haben im vergangenen Jahr deutlich häufiger das Bürgergeld von Empfängern gekürzt als noch 2024. Die überwiegende Mehrheit dieser Leistungsminderungen – etwa acht von zehn Fällen – erfolgte nicht wegen kompletter Arbeitsverweigerung, sondern weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. Dies betonte Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen, in einer aktuellen Stellungnahme.
Statistischer Anstieg der Sanktionen
Die Zahl der Bürgergeld-Kürzungen aufgrund von Pflichtverletzungen seitens der Empfänger stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1.900 auf insgesamt 11.800 Fälle. Allein 9.900 Mal strichen Mitarbeiter der Jobcenter Teilbeträge des den Empfängern zustehenden Bürgergelds, weil Termine versäumt wurden. Die Zahl der betroffenen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger erhöhte sich um 600 auf 5.000 Personen. Damit waren 4,6 Prozent aller Empfänger von Kürzungen betroffen, während es 2024 noch 3,9 Prozent gewesen waren.
Arbeitsverweigerung spielt untergeordnete Rolle
In nur 900 Fällen behielten die Jobcenter einen Teil des Bürgergelds ein, weil sich Empfänger bewusst und grundlos weigerten, einen angebotenen Job aufzunehmen oder fortzuführen. Auch die Ablehnung von Ausbildungsplätzen oder Angeboten zur beruflichen Weiterbildung kann zu solchen Sanktionen führen, stellt jedoch einen vergleichsweise geringen Anteil dar. Bundesweit verzeichnete die Arbeitsagentur einen Anstieg der Kürzungen um 25 Prozent, wie Anfang der Woche mitgeteilt wurde.
Regelungen und Härtefallklauseln
Wie stark das Bürgergeld gekürzt wird, hängt unter anderem davon ab, wie häufig ein Empfänger bereits Pflichten verletzt hat. Die Leistungen dürfen maximal 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden. Die Regionaldirektion betont, dass Sanktionen nicht eingeleitet werden, wenn ein Härtefall vorliegt. Bei einer vermuteten Pflichtverletzung erhalten Betroffene die Gelegenheit, sich zu den Gründen und Umständen zu äußern – dieses Anhörungsverfahren soll faire Entscheidungen gewährleisten.
Systemumstellung mit verschärften Regeln ab Juli
Nach der jüngsten umstrittenen Reform soll das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt werden. Die schrittweise Umwandlung des Systems ab Juli bringt künftig auch schärfere Regeln für Empfänger mit sich, die bis hin zu möglichen Total-Sanktionen reichen können. Diese Veränderungen werden vor dem Hintergrund der aktuellen Sanktionsstatistik besonders diskutiert, da sie die Rahmenbedingungen für Leistungsbezieher weiter verschärfen werden.



