Der TSV 1860 München ist mit seinem Einspruch gegen den Zwangsabstieg aus der 3. Liga endgültig gescheitert. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies die Verwaltungsbeschwerde der „Löwen“ zurück und bestätigte damit die Entscheidung, dem Verein trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die 3. Liga in der kommenden Saison zu verweigern.
Letztinstanzliches Urteil auf DFB-Ebene
Das Urteil des Bundesgerichts ist den Angaben zufolge auf DFB-Ebene letztinstanzlich. Den freigewordenen Startplatz in der 3. Liga nimmt der TSV Havelse ein. Der TSV 1860 hingegen muss künftig in der Regionalliga antreten. Der Abstieg ist damit besiegelt.
Hintergrund: Finanzierungszusage nicht erfüllt
Der Zwangsabstieg resultiert aus einer nicht erfüllten Finanzierungszusage von Investor Hasan Ismaik. Der TSV 1860 hatte daraufhin beim DFB Beschwerde eingelegt, vermutlich aus haftungsrechtlichen Gründen. Es sollte geklärt werden, ob ein angeblicher finanzieller Nachweis Ismaiks doch hätte anerkannt werden können. Das Bundesgericht entschied nun gegen die Münchner.
Insolvenzverfahren läuft bereits
Mittlerweile läuft beim abgestürzten Fußball-Regionalligisten ein Insolvenzverfahren. Konkret betroffen ist die bislang vom Stammverein und von Ismaik gemeinsam geführte Spielbetriebsgesellschaft. Die Zukunft des Traditionsvereins bleibt damit ungewiss.



