Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hamburger SV zu einer Geldstrafe von 119.000 Euro verurteilt. Grund sind massive Pyrotechnik-Vorfälle durch HSV-Fans im Bundesliga-Heimspiel gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 25. April. Wie der DFB mitteilte, können knapp 40.000 Euro dieser Summe zweckgebunden für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen des Vereins verwendet werden. Der Club kann binnen 24 Stunden Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Hintergrund der Vorfälle
Vor der Partie zündeten Fans im Rahmen einer Choreografie mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände. Zu Beginn der zweiten Halbzeit kamen weitere 46 Pyroartikel hinzu. Die starke Rauchentwicklung führte dazu, dass sich der Wiederanpfiff um sieben Minuten verzögerte. Der DFB betonte in seiner Mitteilung die erhebliche Gefährdung für andere Zuschauer und Spieler durch den Einsatz von Pyrotechnik.
Reaktionen und Konsequenzen
Der HSV hat noch nicht öffentlich auf das Urteil reagiert. Der Verein steht nun vor der Entscheidung, ob er Rechtsmittel einlegt oder die Strafe akzeptiert. Sollte der HSV Einspruch einlegen, würde der Fall vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt. Die Strafe ist die jüngste in einer Reihe von Geldbußen gegen Bundesligavereine wegen Pyrotechnik-Vergehen ihrer Fans.
Präventive Maßnahmen
Die Möglichkeit, einen Teil der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu nutzen, ist ein übliches Instrument des DFB, um Vereine zu Investitionen in Stadionsicherheit zu motivieren. Der HSV könnte damit beispielsweise zusätzliche Videoüberwachung oder bessere Kontrollen am Stadioneingang finanzieren.



