Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) im jahrelangen Rechtsstreit mit Spielervermittlern Rückenwind gegeben. Das höchste europäische Gericht entschied, dass das DFB-Reglement für Spielervermittlung grundsätzlich unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen könnte. Dies geht aus einer Mitteilung des EuGH in Luxemburg hervor.
Hintergrund des Streits: Wittmann vs. DFB
Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Spielervermittlers Roger Wittmann, dessen Firma Rogon aus Frankenthal zu den bekanntesten der Branche zählt. Er hatte gemeinsam mit der Deutschen Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) gegen das Reglement des DFB geklagt. Ihrer Ansicht nach verstoßen die darin enthaltenen Vorschriften gegen das Kartellrecht. So müssen sich Vermittler unter anderem registrieren lassen und sich den Statuten von FIFA und DFB unterwerfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der den Fall zu entscheiden hat, hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten. Konkret wollte der BGH wissen, ob und inwieweit die vom EuGH in früheren Urteilen aufgestellten Grundsätze zu Wettbewerbsbeschränkungen durch Sportverbände auch auf das DFB-Reglement anwendbar sind. Der EuGH hatte bereits zuvor klargestellt, dass Wettbewerbsbeschränkungen durch Verbände zulässig sein können, wenn sie einen fairen sportlichen Wettstreit sicherstellen sollen.
EuGH: Ausnahme vom Kartellverbot möglich, aber Einzelfallprüfung nötig
Der EuGH stimmte nun grundsätzlich zu, dass das DFB-Reglement unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen könnte. Allerdings betonten die Luxemburger Richter, dass im Einzelfall genau geprüft werden müsse, ob die Regeln nicht in erster Linie eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken, sondern ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel verfolgen. Dabei sei nicht jede einzelne Regelung isoliert zu betrachten, so der EuGH. Der Ball liegt nun wieder beim BGH, der bei seiner Entscheidung die Vorgaben aus Luxemburg berücksichtigen muss.
In der Vorinstanz hatte das Frankfurter Oberlandesgericht Ende 2021 in einigen Punkten dem DFB und in anderen Rogon recht gegeben. Der BGH muss nun auf Basis der EuGH-Vorgaben ein endgültiges Urteil fällen.
Milliardengeschäft Spielervermittlung: Rekordhonorare im Jahr 2025
Die Branche der Spielerberater gilt seit Jahren als Wachstumsmarkt. Nach FIFA-Angaben sind im Jahr 2025 weltweit insgesamt 1,37 Milliarden US-Dollar (rund 1,167 Milliarden Euro) an Honoraren für Transfers von Fußballern geflossen – so viel wie noch nie. Auch in Deutschland steigen die Ausgaben der Proficlubs für Spielerberater kontinuierlich. Die Finanzkennzahlen der 36 Proficlubs für die Saison 2024/25 weisen eine Erhöhung der Spielerberaterkosten von 274 auf 297 Millionen Euro aus – ein Anstieg von rund 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
FIFA-Regelung ebenfalls vor EuGH
Neben dem DFB sieht sich auch der Weltfußballverband FIFA mit einer Klage konfrontiert. Auch hier liegt eine Vorlage des Landgerichts Mainz beim EuGH vor, die die Zulässigkeit der FIFA-Regelungen zur Spielervermittlung betrifft. Ein Urteil in diesem Verfahren wird für die kommende Woche erwartet. Die Entscheidungen des EuGH haben Signalwirkung für die gesamte Fußballbranche und könnten die Regulierung des milliardenschweren Vermittlermarkts nachhaltig beeinflussen.



