Zahnärzte-Versorgungswerk: Streit um 50-Millionen-Schadenersatz eskaliert
Zahnärzte-Versorgungswerk: 50-Millionen-Streit eskaliert

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) verlangt rund 50 Millionen Euro Schadenersatz von seinem früheren Direktor. Ein für Freitag angesetzter Gütertermin vor dem Arbeitsgericht Berlin fiel aus, weil das VZB die Zuständigkeit der Richter anzweifelt. Die Organisation beantragte, das Verfahren als zivilrechtliche Angelegenheit an das Landgericht Berlin II zu verweisen. Bis Monatsende haben die Beteiligten Zeit für Stellungnahmen; die zuständige Kammer wird dann ohne mündliche Entscheidung über die Zuständigkeit befinden, so eine Gerichtssprecherin.

Hintergrund des Rechtsstreits

Arbeitsgerichte sind für Schadenersatzklagen zuständig, wenn der Streit aus einem Arbeitsverhältnis resultiert. Geht es um Ansprüche außerhalb des Arbeitskontextes, sind Zivilgerichte zuständig. Das VZB wirft dem Ex-Manager vor, seine Position zur eigenen Bereicherung und zum erheblichen finanziellen Schaden der Organisation missbraucht zu haben. Die Kündigung des Direktors wurde vom Arbeitsgericht für zulässig erklärt, das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt; ein Entscheidungstermin steht noch aus.

Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts

Der Fall beschäftigt auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung eingeleitet hat. Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung. Der Anwalt des gekündigten Direktors wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht zu Details äußern.

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Weitere zivilrechtliche Schritte

Mit einer mehr als 2.000-seitigen Klageschrift geht das Versorgungswerk zudem beim Landgericht Berlin zivilrechtlich gegen ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer und eine Bank vor. Es ist offen, wann es dort zum Prozess kommen könnte. Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind vorerst ausgesetzt, bis über die Zuständigkeit entschieden ist.

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