Das International Football Association Board (IFAB) hat klargestellt, dass der Videoassistent (VAR) im WM-Viertelfinale zwischen der Schweiz und Argentinien nicht hätte eingreifen dürfen, um die Gelb-Rote Karte gegen den Schweizer Stürmer Breel Embolo zu verhängen. Der portugiesische Schiedsrichter João Pinheiro hatte nach einem Zweikampf zwischen Embolo und Argentiniens Leandro Paredes zunächst auf Foul von Paredes entschieden und ihn mit Gelb verwarnt. Auf Hinweis des VAR überprüfte Pinheiro die Szene am Bildschirm, nahm die Gelbe Karte gegen Paredes zurück und zeigte Embolo stattdessen Gelb-Rot wegen einer Schwalbe – einer vorgetäuschten Foulhandlung. Argentinien gewann die Partie schließlich mit 3:1 nach Verlängerung.
IFAB erklärt Fehlanwendung der Regel
Das IFAB, das für die internationalen Fußballregeln zuständig ist, erklärte nun, dass der Eingriff des VAR auf eine falsch interpretierte Klausel zurückging. Das Schiedsrichter-Team hatte sich auf eine Regel berufen, die eigentlich nur bei Spielerverwechslungen greift. „Eine Gelbe Karte (Verwarnung), bei der es sich nicht um eine zweite Gelbe Karte handelt, kann nur überprüft werden, um den Spieler zu identifizieren, der das geahndete Vergehen begangen hat; das Vergehen selbst kann nicht überprüft oder geändert werden“, stellte das IFAB klar. Im konkreten Fall sei die Verwarnung von Paredes nicht auf eine Verwechslung zurückzuführen gewesen, sondern auf eine Fehlbewertung des Fouls. Der VAR hätte daher nicht eingreifen dürfen.
Protokoll für Videobeweis wird überprüft
Das IFAB räumte ein, dass die umstrittene Klausel bereits zuvor im Gruppenspiel der USA gegen Paraguay ähnlich angewendet worden sei und bei der WM „positiv aufgenommen“ worden sei. Dennoch betonte das Gremium, dass die Klausel erst nach Abschluss einer umfassenden Überprüfung des VAR-Protokolls angewendet werden dürfe. Die Art der Anwendung in Katar werde nun in die laufende Evaluation einbezogen. Ziel sei es, klare Richtlinien für künftige Turniere zu schaffen.
UEFA bekräftigt Rolle des VAR
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) begrüßte die Klarstellung des IFAB und unterstrich nach einem Treffen der Schiedsrichterchefs ihrer Mitgliedsverbände die Grundsätze des VAR-Einsatzes. „Der VAR soll das Spiel nicht neu pfeifen, sondern ist eine unverzichtbare Unterstützung für die Schiedsrichter, die im Mittelpunkt aller Entscheidungsfindung stehen müssen“, hieß es in einer Mitteilung. Die UEFA betonte, dass der Videoassistent nur bei eindeutigen und offensichtlichen Fehlern eingreifen dürfe – also nicht bei subjektiven Entscheidungen wie der Bewertung einer Schwalbe, sofern keine klare Fehlentscheidung vorliege.
Der Fall Embolo hatte international für Diskussionen gesorgt, da viele Experten den Eingriff des VAR als überzogen ansahen. Die Schweiz war nach der umstrittenen Entscheidung in Unterzahl und musste sich letztlich geschlagen geben. Die IFAB-Stellungnahme macht nun deutlich, dass der VAR das Spielgeschehen nicht durch eine Neubewertung von Verwarnungen beeinflussen sollte, die nicht auf einer Spielerverwechslung beruhen. Die Überprüfung des Protokolls soll noch vor dem nächsten großen Turnier abgeschlossen sein.



