Seit dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der Europäischen Union mit einem erweiterten Fahrerablenkungswarnsystem (ADDW) ausgestattet sein. Das kamerabasierte System überwacht die Blickrichtung des Fahrers und gibt ein akustisches Signal, wenn der Blick zu lange von der Fahrbahn abweicht. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten drastisch zu senken – die EU verfolgt mit der „Vision Zero“ das Ziel, bis 2038 nahezu keine Verkehrsopfer mehr zu haben.
Wie funktioniert die Innenraum-Überwachung?
Das ADDW-System nutzt Infrarotsensoren, um das Gesicht, die Kopfhaltung und insbesondere die Blickrichtung des Fahrers in Echtzeit zu erfassen. Weicht der Blick länger als eine definierte Zeitspanne von der Fahrbahn ab, ertönt ein Warnsignal. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch zuverlässig funktionieren. Einige Hersteller setzen zudem auf Radartechnik, um etwa zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen – die sogenannte Child Presence Detection (CPD) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Datenschutz: Keine Weitergabe der Daten
Die EU hat strenge Datenschutzauflagen erlassen. Das ADDW ist als geschlossenes System definiert: Die Bilddaten werden ausschließlich lokal im Fahrzeug verarbeitet und müssen unmittelbar nach der Warnung unwiderruflich gelöscht werden. Eine Übertragung in die Cloud, an Hersteller, Versicherungen oder Behörden ist illegal. Biometrische Gesichtserkennung zur Identifikation des Fahrers ist ausdrücklich verboten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt diese Regelung: „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, so ein Behördensprecher. Die Einhaltung wird von den Landesdatenschutzbeauftragten und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht, das bei Verstößen Rückrufe anordnen kann.
Kann das System die Unfallzahlen senken?
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückgehen, vor allem durch Smartphone-Nutzung. Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik hält automatische Aufmerksamkeitsdetektoren für sinnvoll: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Er betont, dass die Systeme eine ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung nicht ersetzen.
Abschalten erlaubt – aber nicht dauerhaft
Fahrer dürfen das ADDW-System über die Fahrzeugeinstellungen deaktivieren. Allerdings muss es sich bei jedem Motorstart automatisch wieder aktivieren. Ein dauerhaftes Abschalten ist legal nicht möglich. Diese Regelung ähnelt der für den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA), der ebenfalls bei jedem Start reaktiviert wird.
Kritik: Zu sensible Kalibrierung und widersprüchliches Design
In der Praxis sorgt das System oft für Frust. Viele Fahrzeuge sind extrem sensibel kalibriert, sodass bereits ein kurzer Blick zur Seite, das Einstellen der Klimaanlage oder der Blick zu den Kindern zu ständigen Pieptönen führt. Tester beschreiben die Dauerberieselung als ermüdend. Zudem kritisieren Experten den Widerspruch zwischen der gesetzlichen Forderung nach Blick auf die Straße und dem Trend zu immer größeren Touchscreens, die in verschachtelten Menüs bedient werden müssen. Das Auto zwinge den Fahrer zum Wegschauen und bestrafe ihn dann dafür.
Kosten: Mehrere hundert Euro pro Fahrzeug
Die Herstellungskosten für das ADDW-System werden auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug geschätzt. Zusammen mit anderen vorgeschriebenen Systemen wie Notbremsassistent, Rückfahrkamera, Unfalldatenschreiber (Blackbox) und digitaler Reifendruckkontrolle sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit summieren sich die Mehrkosten auf 800 bis 1.500 Euro ab Werk. Während dies bei einem Oberklassefahrzeug kaum ins Gewicht fällt, verteuert es einen Kleinwagen für 15.000 Euro spürbar.



