Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne für Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien in mehreren Punkten abgeschwächt. Das geht aus Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurden. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit zur Stellungnahme. Das Kabinett will die Gesetze voraussichtlich am 29. Juli beschließen.
Einigung bei Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Netzpaket
Nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wurde nun eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und beim Netzpaket erzielt. Insbesondere Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatten sich gegen zentrale Passagen aus Reiches ursprünglichen Gesetzentwürfen gestellt. Bei den beiden Gesetzen handelt es sich um die zentralen Maßnahmen, die Energiewende grundlegend zu verändern. Ziel ist insbesondere die Begrenzung der Kosten.
Betroffene Bereiche: Kleine Solaranlagen auf Hausdächern
Betroffen sind unter anderem neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für sie schrittweise auslaufen. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, erhalten nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Danach müssen sie den Strom direkt vermarkten.
„Die Abschwächung der Kürzungspläne ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern“, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Allerdings betonte er auch, dass die Kostendämpfung weiterhin Priorität habe. Die genauen Auswirkungen auf die Solarbranche und die Verbraucher werden derzeit analysiert.



