Nikon DE Gewinnspiel: Teilnahmebedingungen für Z50II
Nikon DE Gewinnspiel: Teilnahmebedingungen für Z50II

Nikon DE veranstaltet ein Gewinnspiel, bei dem eine Nikon Z50II als Hauptpreis verlost wird. Die Teilnahmebedingungen legen fest, dass die Aktion vom 2. Juli 2026 bis zum 16. Juli 2026 läuft. Teilnahmeschluss ist der 16. Juli 2026 um Mitternacht. Die Teilnahme ist kostenlos und auf eine Person beschränkt.

Teilnahmeberechtigung und Ausschlusskriterien

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter des Veranstalters, Kooperationspartner, Sponsoren sowie deren Angehörige und Lebenspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Auch Personen, die falsche Angaben machen, unlautere Hilfsmittel nutzen oder manipulieren, werden ausgeschlossen. Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen ist nicht erlaubt. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter vor, Gewinne nicht auszuschütten oder zurückzufordern.

Gewinnauslosung und Benachrichtigung

Der Gewinner wird nach Teilnahmeschluss ausgelost und per E-Mail benachrichtigt. Der Versand des Gewinns erfolgt per Post oder Paketdienst an die angegebene Adresse innerhalb Deutschlands frei Haus. Zusätzliche Transportkosten, Zölle und Abgaben trägt der Gewinner. Mit Übergabe an den Transportdienst geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.

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Fristen und Gewinnverfall

Der Gewinner muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung bei Nikon DE melden, sonst verfällt der Anspruch. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner ausgelost. Eine Barauszahlung oder Abtretung des Gewinns ist nicht möglich.

Vorzeitige Beendigung und Datenschutz

Der Veranstalter kann das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen, wenn technische oder rechtliche Gründe die ordnungsgemäße Durchführung verhindern. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer. Bei Verursachung durch einen Teilnehmer kann Schadensersatz verlangt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.

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