Google haftet für KI-Übersicht: Münchner Verlage siegen vor Gericht
Google haftet für KI-Übersicht: Verlage siegen

Das Landgericht München I hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Google für die Inhalte seiner KI-Übersicht haftet. Zwei Münchner Verlage hatten geklagt, weil die künstliche Intelligenz Gemini ihre Unternehmen fälschlicherweise mit betrügerischen Machenschaften in Verbindung gebracht hatte. Der Fall sorgt für Aufsehen in der digitalen Rechtslandschaft.

Hintergrund des Rechtsstreits

Seit März 2025 zeigt Google in seinen Suchergebnissen eine KI-Übersicht an, die von der hauseigenen KI Gemini erstellt wird. Diese Zusammenfassung erscheint noch vor den eigentlichen Suchergebnissen und soll Nutzern einen schnellen Überblick bieten. Doch die Technologie ist fehleranfällig. Eine Analyse des KI-Startups Oumi für die New York Times ergab, dass etwa neun von zehn KI-Übersichten korrekt sind. Angesichts von über fünf Billionen Suchanfragen pro Jahr bedeutet dies jedoch eine hohe Anzahl von Fehlern – stündlich könnten mehrere zehn Millionen falsche Antworten generiert werden.

Die Klage der Münchner Verlage

Zwei Münchner Verlage zogen vor Gericht, nachdem Googles KI ihre Unternehmen fälschlicherweise mit Abo-Fallen, Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht hatte. Die KI hatte Informationen über andere Firmen mit den Daten der Verlage vermischt und Quellen angegeben, die die Vorwürfe nicht bestätigten. Die Verlage sahen ihren Ruf geschädigt und forderten Unterlassung.

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Argumentation von Google

Google argumentierte vor Gericht, dass Nutzer die Richtigkeit der KI-Übersicht anhand der verlinkten Quellen überprüfen könnten. Zudem sei den Nutzern bewusst, dass KI-generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe. Das Landgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Die KI-Übersicht stelle eine abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt dar, ohne Hinweise auf mögliche Unzuverlässigkeiten. Daher könne Google sich nicht auf die Eigenverantwortung der Nutzer berufen.

Unterschied zu herkömmlichen Suchergebnissen

Das Gericht betonte den Unterschied zu klassischen Suchergebnissen. Der Bundesgerichtshof hatte 2018 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber nur eingeschränkt haften, da sie die Inhalte Dritter nicht vollständig prüfen können. Bei KI-Übersichten handele es sich jedoch um eigenständige, neue inhaltliche Äußerungen, die auf einer Auswertung und Verknüpfung von Internetinhalten beruhen. Eine Überprüfung durch Google sei möglich und zumutbar.

Konsequenzen des Urteils

Google muss 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen, die Kläger jeweils zehn Prozent. Das Gericht untersagte zudem die falschen Behauptungen in der KI-Übersicht. Dennoch bestehe Wiederholungsgefahr, da die KI ähnliche Aussagen erneut generieren könnte. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Haftung von KI-Systemen haben.

Fehlerhafte Quellenangaben

Selbst korrekte KI-Übersichten sind nicht frei von Mängeln. Die Analyse für die New York Times zeigte, dass mehr als die Hälfte der richtigen Zusammenfassungen auf Quellen basieren, die die Informationen nicht vollständig stützen. Dies untergräbt das Vertrauen in die Technologie.

Das Landgericht München I hat mit diesem Urteil einen Präzedenzfall geschaffen, der die Verantwortung von Tech-Konzernen für KI-generierte Inhalte neu definiert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Google kann Berufung einlegen.

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