Der Deutsche Presserat lehnt eine generelle Kennzeichnungspflicht für Inhalte ab, die mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Dies teilte der Sprecher des Presserats, Moritz Döbler, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Redaktionen müssten stets sicherstellen, dass sie den Pressekodex einhalten, insbesondere im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht. „Dabei ist zunächst mal unerheblich, wie viel Anteil die KI an der Erstellung eines Textes hatte“, betonte Döbler, der auch Chefredakteur der „Rheinischen Post“ ist.
Keine Kennzeichnung im Pressekodex vorgesehen
Der Pressekodex verlange keine Kennzeichnung für Texte oder Textbausteine, die mit Hilfe von KI erstellt wurden, so Döbler weiter. Entscheidend sei allein, dass die Redaktion die ihr auferlegten Pflichten erfülle. Eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte befürworte er nicht, da es schwer zu definieren sei, ab wann ein Text ganz oder überwiegend KI-generiert ist. „Als Presserat haben wir nicht darüber zu befinden, welche Technologie eingesetzt wird“, erklärte Döbler.
Fall Casdorff: KI-generierte Meinungstexte
Hintergrund der aktuellen Debatte ist ein Vorfall Anfang Juni, bei dem der ehemalige Herausgeber und Chefredakteur des „Tagesspiegel“, Stephan-Andreas Casdorff, zugab, Meinungstexte mit einer KI verfasst zu haben. Der „Tagesspiegel“ teilte daraufhin mit, dass Casdorff bis auf Weiteres nichts mehr für das Medium schreiben dürfe. Casdorff selbst bat um Entschuldigung und räumte ein: „Für die Texte habe ich KI genutzt. Das hätte ich kenntlich machen müssen und sie deswegen nicht publizieren dürfen.“
Verbände fordern Kennzeichnungspflicht
Die Journalistenverbände Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Ver.di fordern nun eine Kennzeichnungspflicht für journalistische Beiträge, die mit KI erstellt wurden. Diese solle im Pressekodex verankert werden, verlangte der DJV am Mittwoch in Berlin. Bislang gibt es im Pressekodex nur für KI-generierte Fotos eine entsprechende Regelung.
„Die aktuelle Diskussion um künstliche Intelligenz in journalistischen Texten zeigt, dass die Glaubwürdigkeit des Journalismus auf dem Spiel steht“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der Verband hatte sich bereits 2023 in seinen Leitlinien für eine KI-Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. „Es geht um Transparenz und nicht um die Verteufelung einer neuen Technologie“, betonte Beuster. KI könne etwa bei der Recherche ein hilfreiches Werkzeug sein, doch Journalistinnen und Journalisten müssten hier klar Farbe bekennen.
Die dju warnte Verlage und Medienunternehmen davor, KI ohne verbindliche Regeln einzusetzen. In einem Fünf-Punkte-Katalog forderte die Gewerkschaft: „KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden.“ Solange es keine gesetzliche Regelung gebe, solle eine Selbstverpflichtung dies sicherstellen. Zudem müsse die redaktionelle Verantwortung für jeden veröffentlichten Beitrag bei einem Menschen liegen.
Kontroverse um KI im Journalismus
Der Fall Casdorff hat eine breite Debatte über den Einsatz von KI in Medien ausgelöst. Während der Presserat auf die bestehenden Sorgfaltspflichten verweist, sehen Journalistenverbände dringenden Handlungsbedarf, um das Vertrauen der Leser nicht zu gefährden. Die Diskussion zeigt, wie schwierig es ist, klare Regeln für eine Technologie zu finden, die sich rasant weiterentwickelt.



