Millionen Patienten in Deutschland buchen ihre Arzttermine über die Plattform Doctolib. Doch Verbraucherschützer schlagen Alarm: Wer als Kassenpatient den entsprechenden Filter nutzt, landet immer wieder bei Terminen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Oft werde dies erst sichtbar, wenn Praxis und Uhrzeit bereits ausgewählt sind, kritisieren die Experten.
Untersuchung zeigt hohe Anzahl an Selbstzahlerangeboten
Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass auf Doctolib zahlreiche Termine als Kassenleistung gekennzeichnet sind, obwohl es sich in Wirklichkeit um Selbstzahlerleistungen handelt. Die Verbraucherschützer fanden heraus, dass in vielen Fällen erst nach der Buchung deutlich wird, dass die Behandlung privat abgerechnet wird. Zudem tauchen immer wieder Ausfallhonorare auf, die Patienten zahlen müssen, wenn sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen.
Gericht spricht von Irreführung
Ein Gericht hat die Praxis von Doctolib bereits als irreführend eingestuft. Nach Ansicht der Richter verstößt die unklare Kennzeichnung von Selbstzahlerterminen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die Verbraucherschützer fordern nun klare Regeln: Doctolib müsse transparent machen, ob ein Termin von der Krankenkasse übernommen wird oder nicht. Zudem solle die Plattform sicherstellen, dass Patienten nicht versehentlich kostenpflichtige Termine buchen.
Doctolib reagiert auf Kritik
Doctolib hat auf die Vorwürfe reagiert. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: „Wir nehmen die Kritik ernst und arbeiten daran, die Kennzeichnung von Terminen zu verbessern. Unser Ziel ist es, Patienten eine klare und transparente Buchung zu ermöglichen.“ Die Plattform kündigte an, die Filterfunktion zu überarbeiten und deutlicher zu machen, welche Termine von der Krankenkasse bezahlt werden.
Verbraucherschützer fordern gesetzliche Regeln
Die Verbraucherzentrale fordert jedoch nicht nur freiwillige Verbesserungen, sondern auch gesetzliche Regelungen. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Angaben auf Buchungsplattformen korrekt sind“, sagte eine Sprecherin. „Wir brauchen klare Vorschriften, die sicherstellen, dass Selbstzahlerleistungen nicht als Kassenleistungen getarnt werden.“ Bis dahin raten die Verbraucherschützer Patienten, vor der Buchung genau zu prüfen, ob ein Termin tatsächlich von der Krankenkasse übernommen wird.



