Geflügelpest-Ausbruch im Kyffhäuserkreis: 10.500 Puten betroffen
Geflügelpest in Thüringen: 10.500 Puten betroffen

Geflügelpest-Ausbruch in Thüringen: Großbestand mit 10.500 Puten betroffen

Im Kyffhäuserkreis in Thüringen ist ein schwerwiegender Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Betroffen ist ein großer Putenbestand mit rund 10.500 Tieren, wie das Thüringer Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Die Behörden haben umgehend drastische Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern.

Amtliche Bestätigung des hochpathogenen Virus H5N1

Nachdem in dem Betrieb ungewöhnlich hohe Tierverluste aufgetreten waren, verhängte das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine sofortige Betriebssperre. Proben wurden zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz geschickt, wo das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund und identifizierte das Virus als hochpathogenen Typ H5N1.

Keulung des gesamten Bestands und Einrichtung von Sperrzonen

Der gesamte Putenbestand von 10.500 Tieren soll nun unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet werden. Zusätzlich werden um den betroffenen Betrieb zwei Sperrzonen eingerichtet:

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  • Eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern
  • Eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern

Neben dem Kyffhäuserkreis ist auch der angrenzende Landkreis Sömmerda von den Maßnahmen betroffen. Die genauen Grenzen und die dort geltenden Restriktionen werden durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden festgelegt.

Ministerium appelliert an Geflügelhalter und Bevölkerung

Das Thüringer Gesundheitsministerium nutzte die Gelegenheit, um erneut an alle Geflügelhalter zu appellieren, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören unter anderem:

  1. Strikte Hygienevorschriften in den Ställen
  2. Vermeidung von Kontakten zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
  3. Regelmäßige Gesundheitskontrollen der Bestände

Die Bevölkerung wird aufgefordert, Funde verendeter wildlebender Wasservögel, Greifvögel oder Kraniche umgehend den örtlichen Veterinärämtern zu melden. Tote Vögel sollten nicht angefasst werden, um eine mögliche Übertragung des Virus zu vermeiden.

Hintergrund: Aktuelle Geflügelpest-Situation in Thüringen

Seit Beginn des Jahres 2026 wurde das H5N1-Virus in Thüringen bereits bei 21 Wildvögeln in mehreren Landkreisen sowie in den Städten Gera und Erfurt nachgewiesen. Der letzte Ausbruch in einem Geflügelbestand im Freistaat datiert vom Ende Oktober des vergangenen Jahres und ereignete sich im Landkreis Nordhausen.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die bei vielen Vogel- und Geflügelarten einen rasch tödlichen Verlauf nehmen kann. Für den Menschen besteht bei ordnungsgemäßem Umgang mit Geflügelprodukten zwar ein geringes Risiko, dennoch erfordert die Seuche strikte Kontrollmaßnahmen.

Alle Geflügelhaltungen sind in Deutschland meldepflichtig, was eine schnelle Reaktion auf Ausbrüche wie den aktuellen im Kyffhäuserkreis ermöglicht. Die Behörden betonen, dass nur durch konsequente Einhaltung aller Vorschriften weitere wirtschaftliche Schäden und Tierverluste verhindert werden können.

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